Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1964 - III ZR 165/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 641
- VersR 1965, 684
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14
Stadt Baden-Baden haftet für Einsatz umweltschädlichen Löschschaums durch …
Den genannten Pflichten ist die Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Sachverhaltsaufklärung vor den Eingriffen in fremde Rechtsstellungen vorgeschaltet: Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (…vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1988 - III ZR 32/87 [juris Tz. 12]; Urt. v. 21.12.1964 - III ZR 165/63 [juris Tz. 44] und Jauernig - Teichmann, BGB, 15. Aufl. 2013, § 839 Rn. 9). - BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87
Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …
a) Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, daß die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (Senatsurteile vom 21. Dezember 1964 - III ZR 165/63 - VersR 1965, 684, 686 …und vom 2. Juli 1987 - III ZR 79/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 - Dritter 10 = VersR 1988, 134 ).Regierungsschuldirektor O war daher dem Kläger gegenüber verpflichtet, aufgrund seines Schulbesuchs vom 20. Mai 1981 dem Schulträger eine - Überprüfung der personellen Besetzung der Schule nicht nahezulegen, ohne zuvor sorgfältig geklärt zu haben, ob die von ihm beanstandeten schulischen Mißstände, für die nach seiner Auffassung der Kläger verantwortlich war, tatsächlich bestanden, wobei die gebotene Sachverhaltsaufklärung auch eine vorherige Anhörung des Klägers umfaßte (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1964 aaO.).
- OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20
Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen …
Der Adressat der Maßnahme ist Dritter i. S. d. § 839 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1964 - III ZR 165763, VersR 1965, 684 8686); BGH, Urt. v. 19.05.1988 - III ZR 32/87, NJW 1989, 99 - 101, juris Rdn. 12 m. w. N.). - BGH, 26.01.1989 - III ZR 75/88
Drittbezogenheit der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle im …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Beklagte seine Zustimmung zur Kündigung des zwischen der Klägerin und dem schwerbehinderten Arbeiter I. bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 12 SchwbG a. F. (= § 15 SchwbG n. F.) nicht erteilen durfte, ohne zuvor die für diese Entscheidung erforderliche Tatsachengrundlage in allen wesentlichen Punkten geklärt zu haben (vgl. Senatsurteile v. 21. Dezember 1964 - III ZR 165/63 - VersR 1965, 684, 686;… v. 2. Juli 1987 - III ZR 79/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Dritter 10 = VersR 1988, 134 [BGH 02.07.1987 - III ZR 79/86] ;… v. 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Schulaufsicht 1 = VersR 1988, 963).
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