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| BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.05.1953 - III ZR 90/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Wie der Senat nämlich im Urteil vom 28. Mai 1953 - III ZR 90/52 (insoweit in NJW 1953, 1182 nicht abgedruckt) dargelegt hat, hat jedenfalls seit Herbst 1946 der Landkreis einzutreten, wenn Angehörige des Straßenverkehrsamts, mögen sie als Beamte im beamtenrechtlichen Sinne oder als Angestellte bedienstet sein, in Ausübung öffentlicher Gewalt ihre Amtspflichten verletzt haben.Überdies hat der Kläger gegen sich, daß spätestens seit Herbst 1946, wenn nicht schon ab 1. April 1946 (siehe Urteil vom 28. Mai 1953 - III ZR 90/52 - insbes. S 8) oder sogar noch früher (BGHZ 6, 215 ff) die Landkreise - nicht das Land - für Amtspflichtsverletzungen von Angehörigen des Kreisstraßenverkehrsamts hafteten.
- BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
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Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Da ein Nichtigkeitsgrund für diesen Bescheid nicht ersichtlich ist, muß von den Gerichten die Aufhebung der früheren Verfügung hingenommen werden (vgl. Urteil vom 16. Juni 1955 - III ZR 270/53 S 4).Ebensowenig kann eine Fahrlässigkeit darin gefunden werden, daß das Fahrzeug unter den gegebenen Umständen im Juli 1947 zur Verfügung statt lediglich zur Benutzung in Anspruch genommen wurde, noch darin, daß das Kraftrad im öffentlichen Interesse einem bestimmten Beamten zur Ermöglichung einer besseren Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben zugeteilt wurde (siehe hierzu Urteil vom 16. Juni 1955 - III ZR 270/53).
- BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
Haftung für Fahrbereitschaftsleiter
Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Überdies hat der Kläger gegen sich, daß spätestens seit Herbst 1946, wenn nicht schon ab 1. April 1946 (siehe Urteil vom 28. Mai 1953 - III ZR 90/52 - insbes. S 8) oder sogar noch früher (BGHZ 6, 215 ff) die Landkreise - nicht das Land - für Amtspflichtsverletzungen von Angehörigen des Kreisstraßenverkehrsamts hafteten.
- BGH, 31.01.1952 - III ZR 29/50
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Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Durfte es aber davon ausgehen, daß der Bericht zutreffend und erschöpfend war, so kann ihm daraus, daß es die Beorderungsverfügung an Lieberum und das Straßenverkehrsamt mitteilte, im übrigen jedoch keine weiteren Schritte unternahm, insbesondere nicht für eine Vertretung des kriegsgefangenen Klägers sorgte, ein Vorwurf nicht gemacht werden (siehe auch dafür, daß die Bekanntgabe einer Beorderung gegebenenfalls an den bisherigen Besitzer zu richten ist, die Entscheidung vom 31. Januar 1952 - III ZR 29/50 in LM Nr. 4 zu § 23 RLG). - BGH, 01.04.1954 - III ZR 386/52
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Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Die Bestätigung war nicht Voraussetzung für eine wirksame Inanspruchnahme, sondern hatte allein die Bedeutung, dem Leistungspflichtigen eine Unterlage für die Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche zu geben (Urteil vom 1. April 1954 - III ZR 386/52 - S 14). - BGH, 08.11.1954 - III ZR 243/53
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Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Kraftrad des Klägers - das Berufungsgericht trifft hierzu keine abschließende Feststellung - im Juni 1947, als es durch das Straßenverkehrshauptamt an den Revierförster B. "übereignet", also zu dessen Gunsten zur Verfügung in Anspruch genommen wurde (§§ 2 a, 15 RLG; Urteil vom 8. November 1954 - III ZR 243/53 S 5/6), noch bei Li. stand.
- BGH, 24.06.1958 - III ZR 162/56
Rechtsmittel
Daß eine Bindung nach dieser Richtung nicht besteht, ist von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen worden, entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. November 1955 - III ZR 143/54 -, 30. Januar 1956 - III ZR 166/54 - u.a.).
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