Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57 |
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Papierfundstellen
- VersR 1959, 233
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
Amtspflichten des Finanzamtsvorstehers
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57
Auf die von der Klägerin eingelegte Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 1. Oktober 1956 - III ZR 53/55 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Entsprechend dem ersten Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1956 (BGHZ 21, 359 [BGH 01.10.1956 - III ZR 53/55] ) geht das Berufungsgericht davon aus, daß die verspätete Einlegung der Rechtsbeschwerde durch den Vorsteher des Finanzamts der Beklagten sich als eine schuldhafte Amtspflichtverletzung gegenüber der Klägerin darstellt, daß zwischen dieser Amtspflichtverletzung und den der Klägerin durch die Beauftragung des Steuerberaters H. zu ihrer Vertretung in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof entstandenen Kosten ein ursächlicher Zusammenhang besteht, und daß die Beklagte somit den der Klägerin hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
- BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54
Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57
Ebenso ist die Abwägung der Mitverursachung und des Mitverschuldens im Sinne des § 254 BGB tatrichterliche Würdigung, so daß auch hier das Revisionsgericht nur eingreifen kann, wenn entweder der Abwägung rechtsirrtümliche Erwägungen zugrundeliegen, insbesondere nicht alle Tatumstände vollständig und richtig berücksichtigt worden sind (BGHZ 20, 290, 293) [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] . - BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51
Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57
Denn die Grenze für ein rechtserhebliches Mitverschulden ist dann erreicht, wenn der Geschädigte das ihm zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Besorgung seiner Angelegenheiten aufgewandt hat (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 1956 III ZR 209/54; auch Urteile vom 6. Dezember 1951 III ZR 114/51 und in BGHZ 4, 170, 174) [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51] . - BGH, 06.12.1951 - III ZR 114/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57
Denn die Grenze für ein rechtserhebliches Mitverschulden ist dann erreicht, wenn der Geschädigte das ihm zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Besorgung seiner Angelegenheiten aufgewandt hat (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 1956 III ZR 209/54; auch Urteile vom 6. Dezember 1951 III ZR 114/51 und in BGHZ 4, 170, 174) [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51] .
- BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67
Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten …
In diesem Rahmen bedarf es vor allem auch der Prüfung, ob die Ausführungen des Berufungsgerichts über das Verschulden durch Rechtsfehler beeinflußt sein können (vgl. BGHZ 20, 290, 292 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54]/293; BGH VersR 1957, 572, 573 und 1959, 233). - BGH, 14.05.1962 - III ZR 39/61 Dabei ist auf das dem Geschädigten zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei Wahrnehmung seiner Angelegenheiten abzustellen (vgl. III ZR 167/57 vom 17. November 1958 S. 8).
- BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88
Haftung des Notars bei erneuter Beurkundung eines geänderten Vertrages
Denn die Grenze für ein rechtserhebliches Mitverschulden ist dann erreicht, wenn der Geschädigte das ihm zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Besorgung seiner Angelegenheiten aufgewandt hat (BGH, Urt. v. 17. November 1958 - III ZR 167/57, VersR 1959, 233 m.w.N.).
- BGH, 12.01.1968 - V ZR 186/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln vorliegen und ob bei der Abwägung rechtsirrtümliche Überlegungen angestellt worden sind (vgl. BGHZ 20, 290, 293 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54]; BGH Urteil vom 17. November 1958 - III ZR 167/57, VersR 1959, 233). - BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
Rechtsmittel
Der Klägerin kann nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe das zumutbare Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten (BGH VersR 1959, 233, 234) vernachlässigt, wenn sie, da ihr bereite Mittel fehlten, von Notverkäufen absah, die immer die Gefahr der Verschleuderung mit sich bringen und die das Berufungsgericht für den vorliegenden Fall mit Recht als "mehr oder weniger sinnlos" bezeichnet hat. - BGH, 02.03.1961 - III ZR 12/60
Verletzung der allgemeinen Aufsichtspflicht des Halters eines Unfallwagens - …
Das Revisionsgericht hat sie nur darauf nachzuprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen der Verteilung verkannt hat (LM BGB § 254 (G) Nr. 1; BGHZ 20, 290, 2935 BGH VersR 59, 233; RGZ 125, 206 und 133, 128). - BGH, 25.10.1968 - V ZR 66/65
Verkauf eines Grundstücks - Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung - Mißbrauch …
Das ist hier nicht der Fall (vgl. BGH Urteil vom 17. November 1958 - III ZR 167/57, VersR 1959, 233).
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