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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1960 - III ZR 169/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5393
BGH, 14.11.1960 - III ZR 169/59 (https://dejure.org/1960,5393)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1960 - III ZR 169/59 (https://dejure.org/1960,5393)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1960 - III ZR 169/59 (https://dejure.org/1960,5393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Einstellungszusicherung in das Beamtenverhältnis - Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Angestelltengehalt und dem Beamtengehalt - Beizumessende Bedeutung eines fehlenden Aktenvermerks in der Verwaltungspraxis - Verstoß einer ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - III ZR 169/59
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 23, 36, 45 ff) [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] .

    Nach der Entscheidung des auch jetzt erkennenden Senats in BGHZ 23, 36, 51 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] sei die Wirksamkeit einer Einstellungszusicherung von zwei Voraussetzungen abhängig, von der Zuständigkeit der zusichernden Stelle zur Berufung des Zusicherungsempfängers in das Beamtenverhältnis und von dem Bewußtsein und dem Willen dieser Stelle, sich zu binden.

    Zwar sei in der Entscheidung BGHZ 23, 36, 52 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] ausgeführt, daß für das Zustandekommen einer wirksamen Zusicherung ein Aktenvermerk nicht erforderlich sei.

    Die Revision macht demgegenüber geltend, das Berufungsgericht opponiere zwar nicht offen gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats in BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] , daß für die Wirksamkeit seiner Zusicherung ein Aktenvermerk nicht erforderlich sei, setze sich aber mit seinen Ausführungen in einen, nicht im Interesse der Rechtspflege liegenden, versteckten Widerspruch zu dieser Rechtsprechung.

    Wenn das Berufungsgericht weiter auf die Erfordernisse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechtes abstellt, so läßt gerade diese Erwägung Zweifel aufkommen, ob das Berufungsgericht nicht doch dem Fehlen eines Aktenvermerks eine Bedeutung beigemessen hat, die ihm nach dem angeführten Urteil BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] eben nicht zukommt.

    1957, 754 - vorgesehen sei, während zur Zeit des Erlasses des Urteils BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] nach Art. 129 Abs. 4 WeimVerf. dafür der Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten offengestanden habe.

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - III ZR 169/59
    Daß als anderer Ersatzpflichtiger im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Körperschaft in Betracht komme, die für die Amtspflichtverletzung ihres Beamten nach Art. 34 GG eintreten müßte, sei anerkannt (BGHZ 4, 45 [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51] ).

    Von der in BGHZ 4, 10, 45 [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51] vertretenen Auffassung, daß die Möglichkeit, von dem wegen Amtspflichtverletzung in Anspruch genommenen öffentlichrechtlichen Dienstherrn auf Grund anderer Bestimmungen Ersatz zu erlangen, eine Klage aus Amtspflichtverletzung ausschließe, ist die neuere Rechtsprechung abgerückt.

  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 173/60
    hat, eine Stelle der - insoweit als Einheit aufzufaa senden - öffentlichen Hand auf keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegen eine andere Stelle der Öffent lichen Hand als anderweiten Ersatzanspruch im Sinne von § 839 Abs.l Satz 2 BGB verweisen kann, sofern nur die verschiedenen Ansprüche (Arotshaftungsanspruch und "'anderweiter Ersatzanspruch") demselben Tatsachenkreis entspringen, wie es hier bei den mit der Klage geltend gemachten Ansprüchen gegen den beklagten Landkreis und den - unterstelltermaßen begründet gewesenen - Ansprüchen aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Stadt Bad Oeynhausen der Pall ist (vgl, BGB-RGBK 11.Auf1. § 839 Anm.92 mit Nachweisen und ferner Urteil vom 14. November I960 III ZR 169/59 S.8/9 sowie Urteil vom 17. Dezember I960 III ZR 156/59 S. 7 = VersR 1961, 253).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 94/75
    Der erkennende Senat hat sie auch in den Fällen beachtet, in denen sich die Klage gegen die öffentliche Hand richtet (Streitwertbeschlüsse vom 12. Dezember 1955 - III ZR 165/54, vom 12. Dezember 1960 - III ZR 169/59 und vom 29. Juli 1963 - III ZR 166/62).
  • BGH, 05.12.1963 - III ZR 14/63

    Rechtsmittel

    Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in dieser Sache bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1960 (III ZR 169/59) Bezug genommen; durch dieses Urteil ist das die Klageabweisung durch das Landgericht bestätigende Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den 2. Zivilsenat des Kammergerichts zurückverwiesen worden.
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