Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1968 - III ZR 170/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Abgeltung von Ansprüchen aus einem Truppenschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1044
- MDR 1968, 480
- DVBl 1968, 956
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.1961 - III ZR 53/60
Dienststellen der Streitkräfte und deutsche Entscheidungszuständigkeit
Auszug aus BGH, 14.03.1968 - III ZR 170/67
Wie der Senat für den Anwendungsbereich des Finanzvertrags ausgesprochen hat und wie infolge der insoweit gleichen Lage auch für den Anwendungsbereich des NATO-Truppenstatuts anzunehmen ist, geht es bei den genannten Fragen um innere Angelegenheiten der Streitkräfte; über diese Interna ist den Streitkräften selbst die Entscheidung vorbehalten und nicht den deutschen Gerichten eingeräumt (BGHZ 35, 185, 189 [BGH 05.06.1961 - III ZR 53/60] ; LM FV Nr. 39 - bereits angeführt - Urteil vom 4. Juli 1966 - III ZR 178/64); nur soweit Fragen zu entscheiden sind, die nicht unter diesen Vorbehalt fallen, sind die deutschen Behörden und Gerichte frei und in Ihrer Entscheidungsbefugnis nicht beschränkt. - BGH, 04.07.1966 - III ZR 178/64
Entschädigungansprüche bei durch Handlungen oder Unterlassungen von Streitkräften …
Auszug aus BGH, 14.03.1968 - III ZR 170/67
Wie der Senat für den Anwendungsbereich des Finanzvertrags ausgesprochen hat und wie infolge der insoweit gleichen Lage auch für den Anwendungsbereich des NATO-Truppenstatuts anzunehmen ist, geht es bei den genannten Fragen um innere Angelegenheiten der Streitkräfte; über diese Interna ist den Streitkräften selbst die Entscheidung vorbehalten und nicht den deutschen Gerichten eingeräumt (BGHZ 35, 185, 189 [BGH 05.06.1961 - III ZR 53/60] ; LM FV Nr. 39 - bereits angeführt - Urteil vom 4. Juli 1966 - III ZR 178/64); nur soweit Fragen zu entscheiden sind, die nicht unter diesen Vorbehalt fallen, sind die deutschen Behörden und Gerichte frei und in Ihrer Entscheidungsbefugnis nicht beschränkt. - BGH, 10.12.1964 - III ZR 91/64
Auszug aus BGH, 14.03.1968 - III ZR 170/67
Das ist um so eher anzunehmen, als Erklärungen dieses Inhalts auch schon im Geltungsbereich des Finanzvertrages abgegeben worden waren (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1964 - III ZR 91/64 "Düsenjäger" = LM FV Nr. 39 = Warn 1964 Nr. 285 = VersR 1965, 337 hinsichtlich der Erklärung der französischen Streitkräfte).
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65
Rechtsmittel
Dem Grundgesetz, insbesondere dessen Art. 19 Abs. 4 GG, kann grundsätzlich keine Verbindlichkeit außerhalb seines Geltungsbereichs zukommen (ähnlich BVerwGE 18, 187 [190]; vgl. auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1968 - III ZR 170/67 - [RiA 1968 S. 175] zur Bindung deutscher Gerichte an vorgreifliche Entscheidungen von Dienststellen eines fremden Staates). - BGH, 25.11.1968 - III ZR 18/68
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Beteiligung eines Lastkraftwagens der …
Diese Entscheidung bindet die deutschen Behörden und Gerichte hinsichtlich der sachlich-rechtlichen Beurteilung der angemeldeten Ansprüche (BGH Urt. v. 14. März 1968 - III ZR 170/67 = NJW 1968, 1044).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.