Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage wegen schuldhaft begangener Verletzung von Amtspflichten - Verzögerungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens - Einreichung eines Baugesuchs trotz Fehlens der statischen Berechnung - Pflicht zur Abwendung eines Schadens durch den Gebrauch eines Rechtsmittels - ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.01.1966 - III ZR 109/64
Schweinemast - Enteignungsgleicher Eingriff, § 839 BGB
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
So konnten nach § 32 Nr. 6 Satz 2 der Baupolizeiordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf nach dem Stand vom 1. August 1955, einer Bestimmung, die den Senat in seinem Urteil vom 20. Januar 1966 - III ZR 109/64 = BGHZ 45, 23 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] beschäftigt hat, Stallungen im Wohngebiet der Städte ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Hausbewohner und Nachbarn durch den Stallbetrieb nicht belästigt wurden. - BGH, 27.11.1961 - III ZR 112/60
Schadensersatz auf Grund von Verzögerungen bei der Erteilung einer Baugenehmigung …
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Allerdings besteht dann eine Pflicht zur bevorzugten Erledigung, wenn sich herausstellt, daß die Erledigung einer Sache infolge einer Amtspflichtverletzung der Behörde eine unangemessene Verzögerung erlitten hat (Urteil vom 27. November 1961 - III ZR 112/60 - S. 28/29). - BGH, 21.12.1961 - III ZR 165/60
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Dabei erscheint der Hinweis gegenüber der Klägerin angebracht, daß der Umfang, auch die Art der zu treffenden zulässigen Ermittlungen und der Zeitpunkt ihres Abschlusses grundsätzlich dem Ermessen der Behörde unterliegt (Urteil vom 21. Dezember 1961 - III ZR 165/60 - S. 28 = WM 1962, 398 = VersR 1962, 421).
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 114/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Das Interesse eines Gesuchsstellers an einer baldigen Entscheidung muß für die Beamten nicht schlechthin ein Anlaß zu einer besonderen Beschleunigung sein; die Beamten haben neben diesem Gesuch auch ihre sonstigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, und ein Gesuchssteller kann im allgemeinen nicht beanspruchen, daß gerade seine Sache allein wegen seines persönlichen Interesses eine bevorzugte Erledigung erfährt (Urteile vom 16. April 1962 - III ZR 9/61 - S. 15/16 = WM 1962, 848 = VersR 1962, 735; und 22. November 1962 - III ZR 73/61 - S. 10 und 30. September 1963 - III ZR 114/62 - S. 22). - BGH, 16.04.1962 - III ZR 9/61
Antrag auf Befreiung vom Überbauverbot - Anspruch aus einer Amtspflichtverletzung …
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Das Interesse eines Gesuchsstellers an einer baldigen Entscheidung muß für die Beamten nicht schlechthin ein Anlaß zu einer besonderen Beschleunigung sein; die Beamten haben neben diesem Gesuch auch ihre sonstigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, und ein Gesuchssteller kann im allgemeinen nicht beanspruchen, daß gerade seine Sache allein wegen seines persönlichen Interesses eine bevorzugte Erledigung erfährt (Urteile vom 16. April 1962 - III ZR 9/61 - S. 15/16 = WM 1962, 848 = VersR 1962, 735; und 22. November 1962 - III ZR 73/61 - S. 10 und 30. September 1963 - III ZR 114/62 - S. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1954 - VII A 238/54
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seiner auszugsweise in MDR 1955, 190 veröffentlichten Entscheidung die Baugenehmigungsbehörde zu einer Prüfung für berechtigt gehalten, ob durch die Eigenart des Zweckes des Gebäudes und seiner bestimmungsgemäßen Benutzung die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet werde. - BGH, 22.11.1962 - III ZR 73/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Das Interesse eines Gesuchsstellers an einer baldigen Entscheidung muß für die Beamten nicht schlechthin ein Anlaß zu einer besonderen Beschleunigung sein; die Beamten haben neben diesem Gesuch auch ihre sonstigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, und ein Gesuchssteller kann im allgemeinen nicht beanspruchen, daß gerade seine Sache allein wegen seines persönlichen Interesses eine bevorzugte Erledigung erfährt (Urteile vom 16. April 1962 - III ZR 9/61 - S. 15/16 = WM 1962, 848 = VersR 1962, 735; und 22. November 1962 - III ZR 73/61 - S. 10 und 30. September 1963 - III ZR 114/62 - S. 22).
- BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69
Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …
Mit den Folgen der Auswirkungen eines U-Bahn-Baus für Straßenanlieger hat sich der Senat bisher einmal befasst und dazu in seinem Urteil vom 5. Juli 1965 (- III ZR 173/65 - Buschkrugbrücke in Berlin = Warn 1965 Nr. 168 = NJW 1965, 1907) Folgendes ausgeführt: Zu den Arbeiten an Leitungen, Röhren und ähnlichen Anlagen, die üblicherweise im Interesse der Allgemeinheit im Straßenkörper liegen oder mit ihm verbunden sind, gehörten nicht ohne weiteres Arbeiten für Tunnel oder Gräben einer Schienenbahn unter dem Pflaster. - BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)
Denn bei den vom Landgericht erwähnten Fällen handelte es sich um Ansprüche wegen rechtswidriger, enteignungsgleicher Eingriffe, bei denen die Behörde nicht die nötige Rücksicht auf die Interessen der Anlieger bei Planung und Durchführung der Arbeiten genommen hatte, während die Anlieger bei sachgemäßer Durchführung derartiger vorübergehender Maßnahmen die daraus sich ergebenden Beschränkungen zumindest grundsätzlich entschädigungslos hätten hinnehmen müssen (…vgl. BGH Urt. v. 7. Juli 1960 - III ZR 116/59 - NJW 1960, 1995;… Urt. v. 30. April 1964 - III ZR 125/63 - BGHWarn 1964 Nr. 122: Bärenbaude; Urt. v. 5. Juli 1965 - III ZR 173/65 - BGHWarn 1965 Nr. 168: Buschkrugbrücke).
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