Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
Taxi-Beschluß
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Im Gegensatz zu diesem Ausflugswagenverkehr ist der Mietwagenunternehmer nicht an den Ort seinen Betriebssitzes gebunden; die Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr worden nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen für jedermann bereitgehalten; der Benutzer bestimmt das Fahrziel; sind Mieter eine Mehrzahl von Personen, dann müssen sie irgendwie subjektiv begrenzt sein (…vgl. dazu die Zusammenstellungen und Übersichten bei Oppelt, Personenbeförderungsrecht 4. Aufl. 1954 S. 104 ff;… Müller, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 1959 S. 1073; BVerwG 1, 165, BVerfGE 11, 168/187).Das zeigt keinen Rechtsfehler, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidung vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) die Versagung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr wegen widerstreitender Interessen des öffentlichen Verkehrs mit Gesetzeskraft (BGBl 1960 I 595) für grundgesetzwidrig erklärt hat.
- BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Im Gegensatz zu diesem Ausflugswagenverkehr ist der Mietwagenunternehmer nicht an den Ort seinen Betriebssitzes gebunden; die Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr worden nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen für jedermann bereitgehalten; der Benutzer bestimmt das Fahrziel; sind Mieter eine Mehrzahl von Personen, dann müssen sie irgendwie subjektiv begrenzt sein (…vgl. dazu die Zusammenstellungen und Übersichten bei Oppelt, Personenbeförderungsrecht 4. Aufl. 1954 S. 104 ff;… Müller, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 1959 S. 1073; BVerwG 1, 165, BVerfGE 11, 168/187).Denn die Verwaltung war an das Gesetz gebunden, und das Gesetz war weiter durch die in Art. 12 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt (vgl. dazu BVerwG 1, 165).
- BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
Behandlung unrechtmäßiger Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre des …
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Der auch jetzt erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 30. Januar 1961 (III ZR 221/59) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Der auch jetzt erkennende Senat hatte diese Entscheidung durch Urteil vom 30. Januar 1961 (III ZR 221/59) aus folgenden Erwägungen aufgehoben.
- BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Dieses einem jeden Betrieb innewohnende Bestreben nach möglichst rascher und umfassender Ausnutzung aller neu auftauchenden Gewinnmöglichkeiten ist ein bereite vorhandener Bestandteil der Nutzungsart dieses Betriebes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. April 1963 III ZR 4/62). - BGH, 12.01.1959 - III ZR 109/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Die Rechtsprechung hat auch anerkannt, daß es der Ausübung hoheitlichen Zwanges gleichstehe, wenn sich der Betroffene einem angedrohten Zwang vor der Vollziehung der Drohung beugt (BGH, Urteil vom 12. Januar 1959 - III ZR 109/57). - BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Das ist kein Rechtsfehler, denn das Berufungsurteil hat sich dabei nur einer in der Rechtsprechung eingebürgerten Ausdrucks- und Unterscheidungsform bedient, die als subjektive Merkmale bei Anwendung des Art. 12 GG alle solche bezeichnet, die jeder Bewerber durch eigene Bemühungen oder Anstrengungen erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 377/406; 9, 338/345). - BVerwG, 08.09.1953 - I A 18.53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61
Dieser Suspensiveffekt bezog sich nicht auf die Rechtswirksamkeit sondern nur auf die Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes, so daß die Behörde jedenfalls verpflichtet war, alle Maßnahmen zu unterlassen, die der Vollziehung des angegriffenen Aktes dienten (BVerwG 1, 11; 13, 1).
- BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64
Bemessung der Enteignungsentschädigung
Es wäre also schon ein Eingriff in den Betrieb gewesen, wenn es zur Änderung nicht mehr des Einsatzes weiterer oder besonderer persönlicher oder sachlicher Mitteln, sondern nur einer anderen Verteilung der vorhandenen Kräfte bedurft hätte (BGH, Urt. v. 11. Juli 1963 - III ZR 175/61). - BGH, 15.03.1965 - III ZR 187/63
Schuldhafte Amtspflichtverletzung - Voraussetzungen einer Haftung aus …
Wenn erst noch eine Reihe persönlicher oder sachlicher Mittel zusammengefügt werden muß, um die Pläne zu verwirklichen, so wird jedenfalls nur eine betriebliche Veranstaltung verhindert, die bisher durch den Betriebsinhaber gerade noch nicht verwirklicht war, sondern erst in Zukunft gescharfen werden sollte; dann liegt noch kein Eingriff in einen vorhandenen Betrieb vor, sondern nur die Verhinderung eines zu errichtenden oder noch in der Vorbereitung oder Erweiterung befindlichen Betriebsteiles (…vgl. BGH, Urt. v. 25. Juni 1959 - III ZR 220/57 = BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] /351/355; 23. Januar 1961 - III ZR 8/60 = BGHZ 34, 188; 25. Mai 1961 - III ZR 163/59 - MDR 1961, 752; 28. Mai 1962 - III ZR 33/60 - WM 1962, 1008; 20. September 1962 - III ZR 98/60 = NJW 1962, 2367; 11. Juli 1963 - III ZR 175/61).
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