Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Das ist unrichtig, denn die Rechtsprechung hat ein solches öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, auf das bei der Haftung teilweise Grundsätze des Privatrechts angewandt werden, stets dann angenommen, wenn ein Hoheitsträger in Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgabe Gegenstände, die im Eigentum einer Privatperson stehen, in Besitz nimmt und damit den Berechtigten an eigenen Obhuts- und Sicherungsmaßnahmen hindert (BGHZ 3, 162; LM Nr. 7 zu BGB § 688). - BGH, 03.11.1955 - III ZR 119/54
Belehrungspflicht des Notars über § 1829 BGB
Auszug aus BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Darüber besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit (RG DNotZ 1932, 249; 1933, 650; 1937, 259; BGHZ 19, 5; LM Nr. 13 zu RNotO § 23;… Daimer, Die Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars, 2. Aufl. § § 24 und 31; DNotZ 1941, 187; Roesen, DNotZ BayBeil. 1934, 86;… Seyboldt/Hornig/Memmens, RNotO, 2. Aufl. § 25 I 1). - BGH, 02.04.1959 - III ZR 22/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Allerdings hat der Notar in solchen Fällen eingehende und weitgehende Belehrungspflichten gegenüber allen Beteiligten (vgl. dazu III ZR 22/58 vom 2. April 1959 = LM Nr. 13 zu RNotO § 23). - BGH, 01.07.1957 - III ZR 42/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Insbesondere hat der jetzt erkennende Senat bei einer von mehreren Beteiligten vor dem Notar abgegebenen und von diesem beglaubigten Anmeldung zum Handelsregister (III ZR 106/56 vom 18. November 1957) sowie bei der Weitergabe von notariellen Urkunden mit Anträgen an das Grundbuchamt (III ZR 42/56 vom 1. Juli 1957) ausgeführt, daß der Notar den von mehreren Beteiligten übernommenen Auftrag zum Vollzug eines von ihm beurkundeten Geschäfts grundsätzlich nicht mehr ausführen dürfe, wenn nur einer der mehreren Beteiligten seine Erklärung und damit den dem Notar gemeinsam erteilten Vollzugsauftrag zurücknimmt oder widerruft. - BGH, 18.11.1957 - III ZR 106/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Insbesondere hat der jetzt erkennende Senat bei einer von mehreren Beteiligten vor dem Notar abgegebenen und von diesem beglaubigten Anmeldung zum Handelsregister (III ZR 106/56 vom 18. November 1957) sowie bei der Weitergabe von notariellen Urkunden mit Anträgen an das Grundbuchamt (III ZR 42/56 vom 1. Juli 1957) ausgeführt, daß der Notar den von mehreren Beteiligten übernommenen Auftrag zum Vollzug eines von ihm beurkundeten Geschäfts grundsätzlich nicht mehr ausführen dürfe, wenn nur einer der mehreren Beteiligten seine Erklärung und damit den dem Notar gemeinsam erteilten Vollzugsauftrag zurücknimmt oder widerruft.
- BGH, 14.12.1989 - IX ZR 119/88
Rechtsweg für Klage gegen einen Notar auf Rückzahlung zu Unrecht von einem …
Dies ist in der Rechtsprechung bislang nicht zweifelhaft gewesen (BGH, Urt. v. 21. Dezember 1959 - III ZR 180/59, VersR 1960, 384, 386 f;… Urt. v. 20. Dezember 1962 - III ZR 205/61, VersR 1963, 339, 340;… Urt. v. 19. März 1987 - IX ZR 166/86, WM 1987, 589;… H. Arndt, BNotO 2. Aufl. § 23 Anm. II 1).
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