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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1964 - III ZR 181/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,14111
BGH, 20.02.1964 - III ZR 181/62 (https://dejure.org/1964,14111)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1964 - III ZR 181/62 (https://dejure.org/1964,14111)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1964 - III ZR 181/62 (https://dejure.org/1964,14111)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 617
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1961 - III ZR 12/60

    Verletzung der allgemeinen Aufsichtspflicht des Halters eines Unfallwagens - …

    Auszug aus BGH, 20.02.1964 - III ZR 181/62
    Befahren des Banketts Jedem einsichtigen Kraftfahrer eindeutig und klar erkennbar ist (vgl IM zu BGB § 823 Ea Sr 35 und De Kr. 27; BGH Urteile vom 31. März i960 - III ZR 62/59 - = VersR I960, 447 und vom 2. März 1961 - III ZR 12/60 - " VersR 1961, 536).
  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1964 - III ZR 181/62
    Befahren des Banketts Jedem einsichtigen Kraftfahrer eindeutig und klar erkennbar ist (vgl IM zu BGB § 823 Ea Sr 35 und De Kr. 27; BGH Urteile vom 31. März i960 - III ZR 62/59 - = VersR I960, 447 und vom 2. März 1961 - III ZR 12/60 - " VersR 1961, 536).
  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Der Senat hat verschiedentlich ausgesprochen, daß auf Banketten nur mit einer der Verkehrssituation angepaßten Geschwindigkeit gefahren werden darf, was die Annahme ausschließt, ein Bankett müsse so eingerichtet sein, daß es mit der allgemein zulässigen Geschwindigkeit gefahrlos befahren werden könne (vgl. Senatsurteile vom 2. April 1962 - III ZR 14/61 - VersR 1962, 574, 576; vom 20. Februar 1964 - III ZR 181/62 - VersR 1964, 617, 618).
  • LG Osnabrück, 21.10.2002 - 1 O 1773/02

    Bestehen eines Amtshaftungsanspruches aufgrund einer Verletzung der …

    Eine Kennzeichnungs- und Warnungspflicht besteht in solchen Fällen nur dann, wenn die Grenze zwischen Fahrbahn und Bankett nicht deutlich erkennbar ist (BGH VersR. 1957, 1396); hingegen bedarf ein unbefestigtes Bankett, das sich von der Fahrbahn erkennbar abhebt, keiner Absicherung durch Kennzeichnung oder Warnung (BGH, VersR. 1964, 617).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 223/64

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Gemeinde nach einem Verkehrsunfall - …

    Vielmehr liegt die Annahme sehr nahe, daß das - nur 30 cm breite unbefestigte und eines seitlichen Widerlagers entbehrende - Bankett einem Befahren mit dem Unfallfahrzeug bei einer Geschwindigkeit von "32 km/h bis unmittelbar vor der Unfallstelle" (BU S. 11) auch dann nicht gewachsen gewesen wäre, wenn die Fahrbahn im übrigen bis unmittelbar an dieses mit 30 cm Breite angenommene Bankett heran für ein zügiges Befahren mit dem Unfallfahrzeug ausreichend befestigt gewesen wäre (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats in LM Nr. 27 zu § 823 [Dc] und Nr. 35 zu § 823 [Ea] BGB sowie in VersR 1960, 447 und 1964, 617).
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