Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ein Schiedsgericht als revisionserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.10.1980 - 8 U 132/79
- BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80
Vielmehr müssen besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Gericht das betreffende Vorbringen tatsächlich nicht erwogen hat (BVerfGE 47, 182, 188 m.w.Nachw.).Auch in diesem Fall hätte es sich nämlich um ein zentrales, wenn auch möglicherweise erfolgloses Vorbringen der Klägerin gehandelt, das in den Entscheidungsgründen hätte verarbeitet werden müssen; seine Nichterwähnung läßt daher ausnahmsweise auf die Nichtberücksichtigung schließen (vgl. BVerfGE 47, 182, 189).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80
Scholz-Hoppe am 10. Dezember 1981 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :. - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80
Ein Gericht, und zwar auch ein Schiedsgericht, muß zur Gewährung des rechtlichen Gehörs die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (BVerfGE 42, 364, 367 f m.w.Nachw.). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
Auszug aus BGH, 10.12.1981 - III ZR 183/80
Eine Verletzung dieser Pflicht ist allerdings nur dann anzunehmen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht es an der erforderlichen Kenntnisnahme oder Berücksichtigung hat fehlen lassen (BVerfGE 51, 126, 129 m.w.Nachw.).
- OVG Bremen, 18.12.2002 - 2 A 260/99
Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung aufgrund einer vertraglich …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. U. v. 30.11.1955 - VI ZR 95/54 = LM § 134 Nr. 19; U. v. 25.01.1961 - VZR 80/59 - BGHZ 34, 205 u. U. v. 23.09.1982 - III ZR 183/80 - BGHZ 85, 39, 47) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 10, 65, 70) bildet die Gesetzesumgehung einen Nichtigkeitsgrund gemäß § 134 BGB, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck einer Rechtsnorm vereitelt wird.
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