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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5228
BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53 (https://dejure.org/1955,5228)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1955 - III ZR 184/53 (https://dejure.org/1955,5228)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1955 - III ZR 184/53 (https://dejure.org/1955,5228)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53

    Gesetz zu Art. 131 GrundG

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Diese Meinung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senates (vgl. hierzu besonders Entscheidungen vom 5. Juli 1954 (BGHZ 14, 138 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53] ) und 23. September 1954 - III ZR 39/52 - Leitsatz in NJW 1954, 1807) und bedarf gegenüber dem keinen bedeutsamen Gesichtspunkt aufzeigenden Parteivortrag nicht einer weiteren Begründung.
  • BGH, 21.12.1953 - III ZR 96/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Die Rechte nach §§ 3 ff der 1. SparVO werden den Beamten zwar gewährt unabhängig davon, ob diese bereits bei dem Inkrafttreten der Sparverordnung rechtskräftig entnazifiziert sind oder nicht, aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts erst für die Zeit nach dem Rechtskräftigwerden des Entnazifizierungsbescheides bzw. dem Ersten des Monats, in dem die rechtskräftige Einstufung erfolgt ist (siehe hierzu DB zu § 5 Abs. 1 Nr. 5); namentlich erwirbt auch ein in Gruppe V eingestufter Beamter nicht rückwirkend Ansprüche für die Zeit vor seiner Einstufung; etwas anderes lässt sich dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsbestimmungen nicht entnehmen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51-, 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52-, 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52-, 25. Oktober 1954 - III ZR 43/53 -).
  • BGH, 23.09.1954 - III ZR 39/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Diese Meinung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senates (vgl. hierzu besonders Entscheidungen vom 5. Juli 1954 (BGHZ 14, 138 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53] ) und 23. September 1954 - III ZR 39/52 - Leitsatz in NJW 1954, 1807) und bedarf gegenüber dem keinen bedeutsamen Gesichtspunkt aufzeigenden Parteivortrag nicht einer weiteren Begründung.
  • BGH, 04.10.1954 - III ZR 320/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Die Rechte nach §§ 3 ff der 1. SparVO werden den Beamten zwar gewährt unabhängig davon, ob diese bereits bei dem Inkrafttreten der Sparverordnung rechtskräftig entnazifiziert sind oder nicht, aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts erst für die Zeit nach dem Rechtskräftigwerden des Entnazifizierungsbescheides bzw. dem Ersten des Monats, in dem die rechtskräftige Einstufung erfolgt ist (siehe hierzu DB zu § 5 Abs. 1 Nr. 5); namentlich erwirbt auch ein in Gruppe V eingestufter Beamter nicht rückwirkend Ansprüche für die Zeit vor seiner Einstufung; etwas anderes lässt sich dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsbestimmungen nicht entnehmen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51-, 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52-, 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52-, 25. Oktober 1954 - III ZR 43/53 -).
  • BGH, 25.10.1954 - III ZR 43/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Die Rechte nach §§ 3 ff der 1. SparVO werden den Beamten zwar gewährt unabhängig davon, ob diese bereits bei dem Inkrafttreten der Sparverordnung rechtskräftig entnazifiziert sind oder nicht, aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts erst für die Zeit nach dem Rechtskräftigwerden des Entnazifizierungsbescheides bzw. dem Ersten des Monats, in dem die rechtskräftige Einstufung erfolgt ist (siehe hierzu DB zu § 5 Abs. 1 Nr. 5); namentlich erwirbt auch ein in Gruppe V eingestufter Beamter nicht rückwirkend Ansprüche für die Zeit vor seiner Einstufung; etwas anderes lässt sich dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsbestimmungen nicht entnehmen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51-, 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52-, 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52-, 25. Oktober 1954 - III ZR 43/53 -).
  • BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
    Die Rechte nach §§ 3 ff der 1. SparVO werden den Beamten zwar gewährt unabhängig davon, ob diese bereits bei dem Inkrafttreten der Sparverordnung rechtskräftig entnazifiziert sind oder nicht, aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts erst für die Zeit nach dem Rechtskräftigwerden des Entnazifizierungsbescheides bzw. dem Ersten des Monats, in dem die rechtskräftige Einstufung erfolgt ist (siehe hierzu DB zu § 5 Abs. 1 Nr. 5); namentlich erwirbt auch ein in Gruppe V eingestufter Beamter nicht rückwirkend Ansprüche für die Zeit vor seiner Einstufung; etwas anderes lässt sich dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsbestimmungen nicht entnehmen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51-, 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52-, 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52-, 25. Oktober 1954 - III ZR 43/53 -).
  • BGH, 05.04.1956 - III ZR 234/54

    Rechtsmittel

    Denn Ansprüche aus dieser Verordnung können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch nach einer entsprechenden günstigen Einstufung nur für die Zeit nach Rechtskräftigwerden der Entnazifizierungs-(Kategorisierungs-)Entscheidung, aber nicht für einen früher liegenden Zeitraum gewährt werden (u.a. Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 - [LM Nr. 7 zu 1. SparVO NRhWf] vom 28. April 1955 - III ZR 184/53 - S. 7 und vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - S. 8).
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