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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1992 - III ZR 186/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10277
BGH, 25.06.1992 - III ZR 186/91 (https://dejure.org/1992,10277)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - III ZR 186/91 (https://dejure.org/1992,10277)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - III ZR 186/91 (https://dejure.org/1992,10277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgekosten wegen Anpassung einer Erdgasleitung an Änderung der Straßenführung - Versorgungsunternehmen oder Straßenbauverwaltung als Träger der Kosten gemäß Gestattungsvertrag - Schaffung eines "völlig neuen Verkehrsweges" - Annahme einer Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1991 - III ZR 3/90

    Abgrenzung von Straßenverlegung und Neubau einer Straße; Kosten von Änderungen im …

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 186/91
    Da dieses Vertragsmuster (VkBl 1969, 27) allgemein verwendet wird und seine Auslegung damit verschiedenen Oberlandesgerichten obliegt, kann es vom Senat frei und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts ausgelegt werden (Senatsurteil BGHZ 114, 30, 31 [BGH 07.03.1991 - III ZR 3/90] = BGHR VerwR/allg. Grundsätze - Gestattungsvertrag 2).

    Die Voraussetzungen dieser Ausnahme liegen nur dann vor, wenn die Änderung der Versorgungsleitung dadurch notwendig geworden ist, daß die Straßenbauverwaltung einen völlig neuen Verkehrsweg geschaffen hat, der als solcher von erheblichem Eigengewicht ist und mit der Verkehrsbelastung der Gestattungsstraße selbst nichts zu tun hat, wenn also die Änderung der Leitungen für die öffentliche Versorgung nicht durch eine Maßnahme im Interesse der Straße veranlaßt ist, deren Benutzung dem Versorgungsunternehmen gestattet ist (Gestattungsstraße), sondern die Gestattungsstraße in Auswirkung von Baumaßnahmen an anderen - meist neuen - Straßen auch ein und desselben Baulastträgers, verändert wird und hierdurch Veränderungen der Versorgungsleitungen erforderlich werden (Senatsurteil BGHZ 114, 30, 31 f [BGH 07.03.1991 - III ZR 3/90] m.w.N.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 186/91
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92

    Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen

    1992, 464 = BGHR Verwaltungsrecht/Allg.Grundsätze - Gestattungsvertrag 1, vom 7. März 1991 - III ZR 3/90 = BGHZ 114, 30 [BGH 07.03.1991 - III ZR 3/90] , vom 25. Juni 1992 - III ZR 186/91 = VkBl.
  • BGH, 29.02.1996 - III ZR 238/94

    Amtspflichten bei ärztlicher Behandlung eines Soldaten

    In einem solchen Fall untersteht der hinzugezogene Zivilarzt allerdings Weisungen des Bundeswehrarztes allenfalls hinsichtlich des Umfangs seiner Tätigkeit; eine weitergehende, inhaltliche Weisungsgebundenheit, wie der Senat sie bei der Entscheidung über die Haftung für schadenstiftendes Handeln mit Straßenbauarbeiten beauftragter Privatfirmen für wesentlich gehalten hat (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 - VersR 1967, 859 [Beschädigung von Versorgungsleitungen durch die von einer Stadt mit Kanalisationsarbeiten beauftragte Baufirma] -, vom 15. Juni 1967 - III ZR 23/65 - BGHZ 48, 98 [Verschmutzung von Grundstücken und Maschinen durch eine von Bund und Land mit der Durchführung von Autobahnbauarbeiten beauftragte Baufirma] - und vom 11. Januar 1973 - III ZR 186/91 - VersR 1973, 417), ist durch die Natur der ärztlichen Tätigkeit in einem solchen Fall ausgeschlossen.
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