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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6695
BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68 (https://dejure.org/1971,6695)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1971 - III ZR 190/68 (https://dejure.org/1971,6695)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1971 - III ZR 190/68 (https://dejure.org/1971,6695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers bei den Verhandlungen über den Darlehensvertrag bei einem finanzierten Abzahlungskauf - Abredewidriges Ausfüllen eines Darlehensformulars und einer Lieferbestätigung - Ersatzfolgen für Verschulden ...

Papierfundstellen

  • WM 1971, 1295
  • DB 1971, 2151
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    Das ist namentlich der Fall, wenn die Bank ein mit ihrem Firmennamen versehenes Darlehensantragsformular dem Verkäufer übergeben und es diesem überlassen hat, das Formular dem Käufer vorzulegen, die zum Abschluß des Darlehensvertrages erforderlichen Vertragsverhandlungen zu führen, das Formular auszufüllen oder durch den Käufer ausfüllen zu lassen und dessen Unterschriftsleistung herbeizuführen (BGHZ 47, 224, 230) [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] .

    Wie der Senat in BGHZ 47, 224, 228 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ausgesprochen hat, kommt es für die Frage, ob die Finanzierungsbank dem Käufer Veranlassung gegeben hat, in dem Verkäufer eine Vertrauensperson der Darlehensgeberin zu sehen, nicht entscheidend auf die Dauer der Geschäftsverbindung an.

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    Von dieser Interessenlage muß und kann der Darlehensgeber vor allem dann ausgehen, wenn der Käufer, wie hier, ihm durch Empfangsbestätigung anzeigt, daß er die Ware erhalten hat (vgl. dazu BGHZ 33, 302, 306 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59] /307).
  • BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 113/62
    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    Für die Anwendung des § 278 BGB bleibt maßgebend, daß die Klägerin sich des Kaufmanns Sch. dem Beklagten gegenüber als Verhandlungsgehilfe bedient und diesen dadurch veranlaßt hat, in Sch. eine Person ihres Vertrauens zu sehen (…BGH a.a.O. S. 228 ff; NJW 1962, 2195, 2196 [BGH 26.09.1962 - VIII ZR 113/62] ; ähnlich bereits BGHZ 20, 36, 43) [BGH 08.02.1956 - IV ZR 282/55] .
  • BGH, 08.02.1956 - IV ZR 282/55

    Arglistige Täuschung bei Kaufkredit

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    Für die Anwendung des § 278 BGB bleibt maßgebend, daß die Klägerin sich des Kaufmanns Sch. dem Beklagten gegenüber als Verhandlungsgehilfe bedient und diesen dadurch veranlaßt hat, in Sch. eine Person ihres Vertrauens zu sehen (…BGH a.a.O. S. 228 ff; NJW 1962, 2195, 2196 [BGH 26.09.1962 - VIII ZR 113/62] ; ähnlich bereits BGHZ 20, 36, 43) [BGH 08.02.1956 - IV ZR 282/55] .
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    In BGHZ 33, 293 hat der Bundesgerichtshof einem Finanzierungsinstitut auf dieser Grundlage die Berechtigung abgesprochen, eine Forderung auf Rückzahlung eines Darlehens gegen den Käufer geltend zu machen, und zur Begründung ausgeführt, daß die Bank bei vertragsgemäßem Verhalten ihres Erfüllungsgehilfen das Darlehen nicht ausbezahlt hätte (…a.a.O. S. 301).
  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 64/61
    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
    Dies ergibt sich aus dem für den Bereich des Verschuldens bei Vertragsschluß anerkannten Grundsatz, daß der Geschädigte nicht besser gestellt werden darf, als wenn eine in ihm geweckte Erwartung (gemachte Zusage) erfüllt (eingehalten) worden wäre; andernfalls würde man ihm Ersatzansprüche zubilligen, die sich nicht mehr aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes rechtfertigen ließen (vgl. BGH VersR 1962, 562).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW - …

    Beim finanzierten Abzahlungskauf muß der Kreditgeber für das Verschulden des Verkäufers bei den Verhandlungen über den Darlehensvertrag gemäß § 278 BGB einstehen, wenn er ihm die Gelegenheit verschafft hat, gegenüber dem Käufer als seine Vertrauensperson in Erscheinung zu treten, dadurch den Käufer einem etwaigen unrechten Verhalten des Verkäufers ausgesetzt und damit gefährdet hat, während andererseits dessen Arbeitsleistung ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 - BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] = NJW 1967, 1026; vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 - WM 1971, 1295; vom 17. Januar 1972 - III ZR 6/69 = WM 1972, 442, 443; vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427, 1429 = WM 1978, 459).

    Es hat insbesondere die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und der Klägerin nicht erörtert, so daß nicht feststeht, daß sich die Klägerin dem Beklagten gegenüber der Verkäuferin als Verhandlungsgehilfe bedient und den Beklagten dadurch veranlaßt hat, in der Verkäuferin eine Person ihres Vertrauens zu sehen (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 - BGHZ 47, 224, 228 ff [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] = NJW 1976, 1026; vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 - WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69

    Klage auf Rückzahlung eines Darlehens - Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken …

    Das ist namentlich der Fall, wenn die Bank ein mit ihrem Firmennamen versehenes Darlehensantragsformular dem Verkäufer übergeben und es diesem überlassen hat, das Formular dem Käufer vorzulegen, die zum Abschluß des Darlehensvertrages erforderlichen Vertragshandlungen zu führen, das Formular auszufüllen oder durch den Käufer ausfüllen zu lassen und dessen Unterschriftsleistung herbeizuführen (BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ; Urteil des Senats vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68).

    Hinzu kommt, daß hier der Vordruck des Darlehensantrages die ausdrückliche Anweisung des Antragstellers enthielt, den Darlehensbetrag "gemäß den zwischen der F. und der Vertragsfirma bestehenden Vereinbarungen an diese auszuzahlen", wodurch die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Restkaufpreises an die "Verkäuferfirma (Mitantragsteller)" abgegolten sein sollte (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68).

  • BGH, 21.05.1981 - III ZR 139/79
    Aus seiner Stellung als Vertreter der Bank folgt, daß seine Kenntnisse mit den sich hieraus ergebenden Handlungspflichten, insbesondere auch Aufklärungspflichten, der Bank zuzurechnen sind (§ 166 BGB) und daß diese für sein Verschulden gemäß § 278 BGB einzustehen hat (vgl. Senatsurteil v. 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 - WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 209/71

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Die Kaufpreisforderung ist mit der seitens der Bank für den Käufer geleisteten Zahlung an die Verkäuferin erloschen (vgl. BGHZ 33, 302, 307; BGH WM 1971, 1295, 1296;… Esser a.a.O. S. 89, 105; Weitnauer, JZ 1968, 201 f, 204).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 143/76

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 142/76

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 19/77

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 149/76

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 147/76

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

    Dieses Verschulden ihres Verhandlungsgehilfen bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen muß sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. für die Stellung des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen der Bank beim finanzierten Abzahlungskauf Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 28/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Restbetrags eines Kredits - Sittenwidrigkeit eines …

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 146/76

    Kapitaleinlagen von Mitarbeitern zur Beteiligung als Teilhaber an dem Unternehmen …

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