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| BGH, 30.11.1953 - III ZR 191/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 191/52
Nun hat zwar der erkennende Senat in BGHZ 9, 329 den Rechtssatz aufgestellt, dass ein - wie hier - im Geltungsbereich der Britischen Militärregierungsverordnung Nr. 165 ergangenes rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes enthält, und dass der Zivilrichter an diese Feststellung gebunden ist, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft des Urteils erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden hat. - BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 191/52
Die richtige Beurteilung der verwaltungsmässigen Zuständigkeit kann in diesem Fall durchaus von den in der täglichen Praxis stehenden Verwaltungsbehörden verlangt werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 -).
- BGH, 26.03.1981 - III ZR 171/79
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer "Verkaufshalle mit Parkdeck" in einem …
Dazu tritt die Amtspflicht, einen als rechtswidrig erkannten, den Bürger beschwerenden Verwaltungsakt jedenfalls dann rückgängig zu machen, wenn der Betroffene die Beseitigung wegen dieser Nachteile begehrt (Senatsurteile vom 29. März 1971 - III ZR 98/69 = NJW 1971, 1694, 1696, insoweit in BGHZ 56, 57 [BGH 29.03.1971 - III ZR 98/69] nicht abgedruckt; vom 13. November 1952 - III ZR 319/51 - und vom 30. November 1953 - III ZR 191/52 -). - BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Entziehung einer Apothekenkonzession
Unter diesen Umständen gilt hier die Regel, dass ein Verschulden der Verwaltungsbehörde im allgemeinen dann entfällt, wenn ein Kollegialgericht die beanstandete Massnahme dieser Verwaltungsstelle als rechtmässig angesehen hat (…vgl. die Rechtsprechung des Reichsgerichts, zitiert bei Soergel BGB 8. Aufl § 839 Anm. IV c; auch Urteile des Senats vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 und vom 30. November 1953 - III ZR 191/52). - BGH, 18.03.1957 - III ZR 191/55
Rechtsmittel
Jede Behörde muß ihre Zuständigkeitsgrenzen selbst beachten (III ZR 191/52 vom 30. November 1953).
- BGH, 08.10.1959 - III ZR 29/58
Rechtsmittel
Auf die Revision der Klägerin wurde dieses Berufungsurteil durch Urteil des jetzt erkennenden Senats vom 30. November 1953 - III ZR 191/52 - teilweise aufgehoben und in der Hauptsache zugunsten der Klägerin erkannt:. - BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53
Rechtsmittel
Diese Auffassung wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (III ZR 182/52 vom 15. Oktober 1953, insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckt und III ZR 191/52 vom 30. November 1953). - BGH, 13.05.1954 - III ZR 343/52
Rechtsmittel
Die von der Revision vertretene gegenteilige Meinung hat der Senat unter anderem bereits im Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 191/52-zurückgewiesen.
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