Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1990 - III ZR 192/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Straßenverkehrssicherungspflicht eines Landes als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit - Verpflichtung zur Anlegung und Erhaltung des Bestand an Straßenbäumen zur Sicherung gegen Windbruch und Windwurf nach den Grundsätzen forstwissenschaftlicher Erkenntnis - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht des Landes Saarland bezüglich Straßenbäumen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.07.1987 - 4 O 69/86
- OLG Saarbrücken, 09.06.1989 - 3 U 140/87
- BGH, 12.07.1990 - III ZR 192/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 192/89
Eingehende fachmännische Untersuchungen sind allerdings nur vorzunehmen, wenn dazu Anlaß besteht, wenn äußere Anzeichen auf eine Gefahrenlage hinweisen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1965 - III ZR 217/63 - VersR 1965, 475; BGH Urteil vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 115/72 - VersR 1974, 88). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 192/89
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). - BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 192/89
Eingehende fachmännische Untersuchungen sind allerdings nur vorzunehmen, wenn dazu Anlaß besteht, wenn äußere Anzeichen auf eine Gefahrenlage hinweisen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1965 - III ZR 217/63 - VersR 1965, 475; BGH Urteil vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 115/72 - VersR 1974, 88).
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Die Straßenverkehrssicherungspflicht umfaßte demnach auch die Verpflichtung, den Bestand an Straßenbäumen so zu erhalten, daß er nach den Grundsätzen forstwissenschaftlicher Erkenntnis gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1990 - III ZR 192/89 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 3). - OLG Köln, 12.03.1992 - 7 U 158/91 Rn. 7 Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1965, 475, 476; Beschluß vom 12.07.1990 - III ZR 192/89, BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 3; Senat in NZV 1991, 190; jeweils m. w. N.) genügt der Verkehrssicherungspflichtige seiner Sorgfaltspflicht bei Bäumen regelmäßig durch eine Sichtprüfung.
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