Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1954 - III ZR 196/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 196/52
Das Geschäftspersonal war so völlig aus dem Zusammenhang mit den Kreisen herausgenommen und ausschliesslich den Weisungen des Sonderbeauftragten unterworfen, dass die in diesem Rahmen tätigen Personen im Gegensatz zu dem in BGHZ 2, 350 [354] behandelten Fall der in Auftragsangelegenheiten tätig werdenden Kreisangestellten Angelegenheiten der Entnazifizierung nicht deshalb bearbeiteten, weil der das Geschäftspersonal auswählende und anstellende Kreis ihnen diese Arbeit im Rahmen der Dienstgeschäfte übertrug, sondern deshalb, weil das Land, das sich bei der Auswahl und Einstellung des Geschäftspersonals der Hilfe der Kreise bediente, es anordnete.
- BGH, 24.03.1955 - III ZR 174/53
Rechtsmittel
Ein solcher Fall der persönlichen Beauftragung eines Beamten liegt dagegen vor, wenn der Beamte durch die ihm persönlich von dem anderen Gemeinwesen übertragenen Aufgabe "aus der Organisation seiner Anstellungskörperschaft und aus deren Behördenapparat völlig herausgelöst und verselbständigt wird" (S. 13 des bereits erwähnten Urteils vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51; S. 8 des ebenfalls bereits erwähnten Urteils vom 16. November 1953 - III ZR 146/52 - S. 16/17 des Urteils des Senats vom 28. Januar 1954 - III ZR 196/52 - Urteil des Senats vom 31. Januar 1955 - III ZR 139/53 -).
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