Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1956 - III ZR 198/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Der Senat hat bereits auf Seite 5 seines nichtveröffentlichten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 - ausgeführt, ein Bedürfnis für die Zulässigkeit einer rechtsverbindlichen Zusicherung einer Beförderung sei in der Tat unverkennbar, und eine Rechtsnorm, die die Abgabe einer solchen Zusage schlechthin ausschließe, bestehe nicht.Insofern kann nichts anderes gelten, als was der Senat auf Seite 6 des bereits erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 - hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges für Ansprache aus Versagung der Beförderung trotz Zusage einer Beförderung ausgeführt hat: Für eine Amtshaftungsklage aus § 839 BGB, die gestützt wird auf den Klagevortrag, die Beklagte habe die Beförderung zugesichert, die Zusage schuldhaft nicht eingehalten und dadurch ihre Verpflichtung ausgelöst, dem Beamten den Gehaltsunterschied aus der ihm vorenthaltenen höheren Stelle und der von ihm noch bekleideten niedrigen Stelle zu ersetzen, ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.
Ebensowenig kann für Zusicherungen der Satz eingreifen, daß Unklarheiten in der Anstellungsurkunde und in sonstigen die Rechtsstellung eines Beamten betreffenden Anordnungen zu Lasten des Dienstherrn gehen (vgl. RGZ 120, 63 [66]; 122, 113 [121]; RG in JW 1932, 461; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -), wie der Senat bereits auf S 7 und 8 des mehrfach erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 ausgeführt hat.
- BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55
Beförderung von Beamten
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