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| BGH, 21.12.1961 - III ZR 199/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 446 (Ls.)
- MDR 1962, 289
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
Es ist anerkannten Rechts, daß das Urteil eines Verwaltungsgerichts, das die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen eine Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage abweist, im Rahmen seiner Rechtskraftwirkung auch den Zivilrichter bindet, für den der Gegenstand des Verwaltungsprozesses nur eine "Vortrage" bildet, von der die Entscheidung abhängt (BGHZ 15, 17, 19; Senatsurteile vom 21. Dezember 1961 - III ZR 199/60 = LM ZPO § 322 Nr. 35 und vom 13. November 1975 - III ZR 188/73 = WM 1976, 98;… Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 581 mit weit. Nachw.;… Redeker/von Oertzen a.a.O. § 121 Anm. 9;… Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 121 Rdn. 35;… Kopp a.a.O. § 121 Rdn. 12;… Ule a.a.O. § 59 I 2). - BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen …
Diese Bindung des Zivilgerichts tritt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit, sondern umgekehrt auch der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts ein, wenn also die verwaltungsgerichtliche Klage aus materiellrechtlichen Gründen abgewiesen worden ist (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 21. Dezember 1961 in JZ 1962 S. 252 = MDR 1962 S. 289 u. vom 12. Juli 1962 in DVBl. 1962 S. 753 = MDR 1962 S. 968). - BGH, 12.07.1962 - III ZR 16/61 tiges Urteil eines Verwaltungsgerichts auf eine Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben, so ist damit zugleich dessen Rechtswidrigkeit festgcstcllt; der Zivilrichter ist an diese Feststellung gebunden, wenn unter denselben Parteien oder denen, auf die sich dio Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden ist (BGHZ 9, 329 mit weiteren Nachweisen; 10, 220) In gleicher Weise tritt die Bindung ein, wenn die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes durch das rechtskräftige Urteil eines Verwalinngsgcrichts bejaht und deshalb die Anfechtungsklage aus sachlichen Gründen abgewiesen wird (BGHZ 159 179 19; Entscheidungen des erkennenden Senats III ZR 3/37 vom 8«, Mai 1953 - S. 4 III ZR 65/58 vom 15. Juni 1959 - S" 27/28 - III ZR 199/60 vom 210 Dezember 1 9 6 1 â- = MDE 1962, 289 = JZ 1962, 252; Eyermann-Fröhler, VGO 5 ° Aufl. § 121 Anm 35)" Es ist nicht möglich, in diesem Zusammenhänge die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes gesondert zu beurteilen, denn die dauernde, nämlich die durch die Anfechtung nicht erschütterte Wirksamkeit des Vcrwaltungsaktos, um die es hier geht, d h. dessen Rcchtsbeständigkeit, hängt regelmäßig davon ab, daß er rechtmäßig erlassen worden ist" Der Senat hat insbesondere in dem angeführten Urteil vom 15o Juni 1959 ausgesprochen, daß sich die Bindung des Zivilrichters auch auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes er streckte Aus der Entscheidung BGHZ 159 17 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen, weil in jenem Falle die Frage der Anfechtbarkeit und Rechtswidrigkeit des Yerwaltungsaktes dahingestellt bliebe Ebensowenig kann die Revision aus dem Urteil BGHZ 20, 379, 383 etwas für sich horloitcn, nach dem der Zivilrichter nicht an die Gründe gebunden ist, auf die der Verwaltungsrichter die Rechts- â- Widrigkeit eines Verwaltungsaktes gestutzt hat«.
- BVerwG, 30.01.1964 - II C 197.61
Versorgungsrechtliche Auszahlungsansprüche eines gewerbliche Einkünfte …
Das gilt auch für das Verhältnis zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1961 - III ZR 199/60 [MDR 1962 S. 289] und vom 12. Juli 1962 - III ZR 16/61 [DVBl. 1962 S. 753]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1963 - BVerwG VI C 200.61 [MDR 1963 S. 706]).
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