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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1988 - III ZR 199/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15068
BGH, 14.07.1988 - III ZR 199/87 (https://dejure.org/1988,15068)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - III ZR 199/87 (https://dejure.org/1988,15068)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - III ZR 199/87 (https://dejure.org/1988,15068)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - III ZR 199/87
    Einer der Fälle, in denen der Senat ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht des Kreditinstituts unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Wissensvorsprungs in Betracht gezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987 - III ZR 126/85 - WM 1987, 1546 m. w. Nachw.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 27.02.1986 - III ZR 95/85

    Bestehen einer allgemeinen Pflicht der Bank, den Kreditnehmer über die …

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - III ZR 199/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Kreditinteressenten darüber aufzuklären, daß zwischen seinen finanziellen Möglichkeiten, wie sie sich insbesondere aus seinen Einkommensverhältnissen ergeben, und den Darlehensbelastungen ein Mißverhältnis besteht; die damit verbundenen speziellen Risiken muß er in aller Regel selbst tragen und bewältigen (vgl. Beschluß v. 17. März 1988 - III ZR 122/87; vgl. auch Beschluß v. 27. Februar 1986 - III ZR 95/85).
  • BGH, 17.03.1988 - III ZR 122/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vermittlung eines …

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - III ZR 199/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Kreditinteressenten darüber aufzuklären, daß zwischen seinen finanziellen Möglichkeiten, wie sie sich insbesondere aus seinen Einkommensverhältnissen ergeben, und den Darlehensbelastungen ein Mißverhältnis besteht; die damit verbundenen speziellen Risiken muß er in aller Regel selbst tragen und bewältigen (vgl. Beschluß v. 17. März 1988 - III ZR 122/87; vgl. auch Beschluß v. 27. Februar 1986 - III ZR 95/85).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 283/87

    Aufklärungspflicht einer kreditgebenden Bank gegenüber ihrem Kunden - Bestehen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 14. Juli 1988 - III ZR 199/87) ist die kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Kreditinteressenten darüber aufzuklären, daß zwischen seinen finanziellen Möglichkeiten, wie sie sich insbesondere aus seinen Einkommensverhältnissen ergeben, und den Darlehensbelastungen ein Mißverhältnis besteht; die damit verbundenen speziellen Risiken muß er in aller Regel selbst tragen und bewältigen (vgl. auch Senatsurteile vom 9. April 1987 - III ZR 126/85 = WM 1987, 1546 …und vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86 = BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Aufklärungspflicht 15 = WM 1988, 561, jew. m. w. Nachw.).
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