Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1982 - III ZR 202/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch für einen Hochwasserschaden gegenüber dem Nachbarn - Berücksichtigung des Niederschlagswassers bei der Errichtung baulicher Anlagen - Annahme des § 27 NachbG NW als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB - Ordnungsgemäße Ableitung des ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 827
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78
Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen
Auszug aus BGH, 25.03.1982 - III ZR 202/80
Das Berufungsgericht verneint einen Ersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 78 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GVBl.NW S. 235 - LWG -) als Schutzgesetz (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Februar 1980 - III ZR 185/78 = ZfW 1981, 21 = WM 1980, 656), weil die Schädigung des tieferliegenden Grundstücks des Klägers jedenfalls nicht auf eine verbotene künstliche Änderung des Ablaufs des wild abfließenden Wassers zurückzuführen sei.
- BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14
Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …
Auf dieses ist die Vorschrift des § 37 LNRG anzuwenden (…vgl. hierzu Hülbusch/Bauer/Schlick, Nachbarrecht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, 6. Aufl., Einführung §§ 37-38, Rn. 6 sowie § 37 Rn. 3; siehe auch BGH, Urteil vom 25. März 1982- III ZR 202/80, MDR 1982, 827 zu § 27 Abs. 1 Nachbargesetz NW). - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auf die - erste - Revision des Klägers hat der erkennende Senat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 25. März 1982 - III ZR 202/80 = LM NRW NachbarrechtsG Nr. 10 = MDR 1982, 827 LS). - OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
Abwehransprüche gegen wild abfließendes Wasser in Nordrhein-Westfalen
So ist der Nachbar nicht verpflichtet, für die Ableitung von katastrophenartig vermehrtem Niederschlagswasser Sorge zu tragen (vgl. BGH MDR 1982, 827).Auf derart starke Regenfälle muss die Drainagerinne der Beklagten aber nicht ausgerichtet sein (vgl. BGH MDR 1982, 827).
- OLG Düsseldorf, 17.11.2025 - 9 U 92/22
Private Abwehransprüche eines Eigentümers gegen die Ableitung und das Übertreten …
Rn. 46 Überdies sind etwa durch Naturereignisse ausgelöste Störungen dem Eigentümer eines Grundstücks nur zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht hat oder wenn die Beeinträchtigungen durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt worden ist (…Peter a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; vgl. hierzu etwa BGH Urt. v. 25.03.1982, III ZR 202/80, Rn. 18 juris - Starkregen über eine Dauer von 15 Minuten bei einer gleichzeitig geringen Eintrittshäufigkeit von einmal in zwei Jahren - der nach den Regeln der Baukunst von technischen Anlagen nicht mehr zu bewältigen ist;… schließlich Urteil des Senats v. 04.12.2006 - I 9 U 76/06, Rn. 21 juris). - KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Nachbarrecht: Abwehr- oder Entschädigungsanspruch beim Eintritt von …
In anderen Bundesländern ist teilweise eine Regelung vorhanden, wonach bauliche Anlagen so einzurichten sind, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt (vgl. dazu BGH MDR 1982, 827; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 306, OLG Frankfurt OLGR 1998, 338 - 340).
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