Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen einen staatlichen Verwalter wegen Verletzung seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; VermG § 13
Inanspruchnahme des staatlichen Verwalters für Verletzung seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 3 O 7087/95
- OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94
Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen …
Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97
Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur (…vgl. nur Kiethe, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 13 VermG Rn. 16;… Steinwachs, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 13 VermG Rn. 112, 118;… Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 13 VermG Rn. 42;… Fieberg/Reichenbach, VermG, § 13 Rn. 15), der der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1994 - III ZB 46/94 (BGHZ 128, 173, 184) - gefolgt ist. - OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Haftung einer Kommune aus den neuen Bundesländern für Schäden an einem Grundstück
Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 - wird nicht angenommen.
- BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten …
Dieser Umstand spricht jedoch nicht gegen, sondern für das Vorliegen eines Fremdgeschäftsführungswillens: Dem staatlichen Verwalter war bekannt und bewußt, daß er den Vermögenswert (objektiv) im Interesse des Eigentümers zu sichern und ordnungsgemäß zu verwalten hatte (§ 15 Abs. 1 VermG); er dem Eigentümer im Rahmen der Abwicklung des Verwalterverhältnisses Rechenschaft zu legen und einen etwaigen Erlösüberschuß herauszugeben hatte (§ 11 a Abs. 3 Satz 1 VermG i.V.m. §§ 666, 667 BGB); und daß bei einer Verletzung seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung der Eigentümer nach § 13 VermG und - seit dem 3. Oktober 1990 - nach Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) Schadensersatz verlangen konnte (Senatsbeschluß vom 26. November 1998 - III ZR 203/97 - VIZ 1999, 155). - BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
Der Senat hat die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil durch Beschluß vom 26. November 1998 (III ZR 203/97 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Staatlicher Verwalter 1 = VIZ 1999, 155) nicht angenommen. - BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98
Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der …
Vielmehr ist die staatliche Verwaltung als ein öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut anzusehen; bei Pflichtverletzungen des Verwalters können Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 VermG oder - seit dem 3. Oktober 1990 - daneben Amtshaftungsansprüche ausgelöst werden (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 128, 173, 184 und vom 26. November 1998 - III ZR 203/97 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 staatlicher Verwalter 1). - BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97
Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines …
Verletzte der Verwalter seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung, so konnte bzw. kann der Berechtigte nach § 13 VermG und - seit dem 3. Oktober 1990 - nach Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) Schadensersatz verlangen (vgl. Senat, (Nichtannahme-)Beschluß vom 26. November 1998 - III ZR 203/97 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen). - BGH, 17.01.2002 - II ZR 315/00 Der Senat hat die Revision der Bekl. gegen dieses Urteil durch Beschluss vom 26.11.1998 (BGHR BGB § 839 I 1 Staatlicher Verwalter 1 = VIZ 1999, 155) nicht angenommen.
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