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| BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52
Ist, wie hier auf Grund der bisherigen Erörterungen und der im Revisionsrechtszug als richtig zu unterstellenden Behauptungen des beklagten Landes davon auszugehen, dass grundsätzlich jede Beorderung zu Gunsten der Militärregierung als Beorderung "zur Verfügung" anzusehen ist, so kam es für die Wirksamkeit der Beorderung nicht darauf an, ob die Entschädigung gezahlt war oder nicht, weil die Wirkung der Beorderung nicht von der Zahlung der Entschädigung abhängig ist (BGHZ 4, 10 [32]). - BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53
Umstellung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52
Desgleichen bedarf es jetzt noch keiner Entscheidung darüber, wie hoch derartige Ansprüche zu bemessen sind (vgl. dazu die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Grossen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1953 - GSZ 5/53 -). - BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit
Auszug aus BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52
Erst recht bedarf es keiner Prüfung, ob für den Fall, dass sie sich ebenso wie die Ansprüche aus § 839 BGB wegen der unzulässigen Weiterveräusserung des Wagens auch gegen das beklagte Land richten, ... die Voraussetzungen vorliegen, unter denen der Senat in BGHZ 10, 137 ff trotz des Vorhandenseins anderweiter Ansprüche gegen den gleichen Beklagten die Klage aus § 839 BGB für zulässig erachtet hat. - VGH Württemberg-Baden, 05.08.1947 - PL II 37/47
Zur Frage der Rechtsgrundlage der Enteignung von Kraftfahrzeugen ; Die Bedeutung …
Auszug aus BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52
Zu Unrecht beruft die Revision sich dagegen auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart vom 5. August 1947 (PL II 37/47) (ArchÖffR 74, 370 ff = SJZ 1948 Sp 154), um daraus herzuleiten, dass die Praxis im Sommer 1946 ganz allgemein den Standpunkt vertreten habe, alle "Beschlagnahmen" von Kraftfahrzeugen (wie auch von anderen Gegenständen) hätten die Wirkung einer Beorderung "zur Verfügung".
- BGH, 25.11.1957 - III ZR 79/56
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß ein aus eigener Verantwortung sowie nach eigener Ermessensausübung vorgenommener und nach deutschem Recht zu beurteilender Verwaltungsakt einer deutschen Behörde vorliegt, wenn - wie hier - von der Besatzungsmacht nur ein allgemeiner Befehl, eine bestimmte Anzahl von Gegenständen für einen bestimmten Zweck zu beschlagnahmen, gegeben worden und der eigenen Entschließung der deutschen Behörde überlassen worden ist, wie sie sich dieses Auftrages entledigte, und insbesondere gegen welchen Bürger sie die entsprechenden Maßnahmen ergriff (vgl. Urt. des Senats vom 25. Februar 1954 - III ZR 210/52 - S. 26; vom 21. Oktober 1954 - III ZR 87/53 - S. 6 und vom 25. September 1957 - III ZR 198/56 - S. 8-10).Hierfür eine Entschädigung mindestens nach den Grundsätzen des § 26 Abs. 3 RLG zu gewähren, ist die Beklagte als Bedarfsstelle auch dann verpflichtet, wenn die Beschlagnahmevefügungen als nichtig anzusehen sind (vgl. LM Nr. 12 zu § 26 RLG mit Anm. und Nr. 16 zu Art. 153 WeimVerf.), oder die Beorderungen nur "zur Nutzung" erfolgt sind und die Verluste und Schäden an den beorderten Gegenständen durch Handlungen oder gar Veruntreuungen entstanden sind, die der Leistungsempfänger oder ein Dritter an den zur Benutzung beorderten Gegenständen vorgenommen hat (vgl. Urteile des Senats vom 12. April 1956 - III ZR 214/55 - S. 9-10 und vom 25. Februar 1954 - III ZR 210/52 - S. 28).
- BGH, 25.06.1962 - III ZR 53/61
Anspruch auf Entschädigung für den Wiederaufbauwert von Bauresten - Entschädigung …
Ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff scheidet aus, weil für ein objektiv rechtswidriges Verhalten der beklagten Stadt nichts vorgetragen ist und weil die spezielle Regelung des § 26 RLG der allgemeinen vorgeht, die sich aus der Rechtsfigur des enteignungsgleichen Eingriffs ergibt (BGH III ZR 210/52 vom 25. Februar 1954 S. 30; III ZR 9/53 vom 1. Juni 1954 S. 17; insoweit in BGHZ 13, 371 nicht abgedruckt). - BGH, 27.01.1955 - III ZR 281/54
Rechtsmittel
Die Beklagte hat insoweit nicht nur als verlängerter Arm der Besatzungsmacht gehandelt (siehe Urteile des Senats vom 25. Februar 1954 - III ZR 210/52 - S. 26; 17. Mai 1954 - III ZR 22/53 - S. 10; 21. Oktober 1954 - III ZR 87/53 - S. 6).
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