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| BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51
Es hat danach nicht einer ausdrücklichen Hervorhebung dieser Gesichtspunkte, die sich bei Auslegung des Urteils von selbst verstehen, bedurft (BGHZ 3, 162 [175]). - BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51
Der Senat hat in dem Urteil vom 28. Juni 1951 (BGHZ 3, 1 [10 ff]) für Schleswig-Holstein den Standpunkt vertreten, dass in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Anordnung vom 25. September 1945 und der späteren landesgesetzlichen Regelung die Provinz als Vorläuferin des späteren Landes Trägerin der Polizeigewalt gewesen sei. - BGH, 11.06.1952 - III ZR 181/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51
Wie der Senat in dem Urteil vom 11. Juni 1952 - III ZR 181/51 - (DVBl 1952, 702) dargelegt hat, unterliegt nun allerdings die Frage, ob und inwieweit eine Entscheidung gemäss § 14 PVG notwendig ist, dem pflichtgemässen Ermessen der Polizei; es wird ihr auch insoweit ein gewisser Spielraum für dessen Betätigung eingeräumt. - BGH, 22.09.1952 - III ZR 91/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51
Die Regierungsbezirkspolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzusehen; sie wird durch den Polizeiausschuss vertreten (Urteil des Senats vom 22. September 1952 - III ZR 91/50). - RG, 22.02.1922 - 1759/21
1. Kann in Preußen die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten geschlossener …
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51
Es ist nun zwar richtig, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen sein kann, wenn sich die in Betracht kommenden Vorgänge auf einem befriedeten Besitztum abspielen (vgl. RGSt 56, 371 [374]).
- BGH, 02.04.1962 - III ZR 15/61
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Autorennen
Liegt ein gefahrdrohender Zustand vor, so kann, muß aber nicht in jedem Falle die Polizei einschreiten (III ZR 181/51 vom 11. Juni 1952 = LM § 839 (Fg) BGB Nr. 3, III ZR 213/51 vom 22. Dezember 1952 = LM Preuß. - BGH, 27.06.1963 - III ZR 62/62
Rechtsmittel
In seinem Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 213/51 - hat der erkennende Senat ausgeführt, die Rüge eines Verstoßes gegen § 139 ZPO erfordere, daß angegeben werde, welche Frage der Vorsitzende hätte stellen sollen, und was daraufhin über den bisherigen Vortrag hinaus noch hätte angeführt werden können. - BGH, 02.07.1953 - III ZR 339/52
Rechtsmittel
Aus dieser Entwicklung kann und muß daher - wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1952 (III ZR 213/51) bereits entschieden hat - rückschauend geschlossen werden, daß in Nordrhein-Westfalen der Regierungspräsident auf Grund der Reorganisationsanordnung vom 25. September 1945 nicht als Organ des Landes oder damals der Provinz als Vorläuferin des Landes, sondern als Vorläufer der schon damals nach dieser Anordnung erstrebten und später auch tatsächlich geschaffenen selbständigen Polizeibehörden Träger der Polizeigewalt war.
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