Rechtsprechung
| BGH, 22.07.1969 - III ZR 215/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fischerei - Anspruch auf Schadensersatz - Fischbestand - Abwässer - Fischwasser - Aneignungsrecht - Fische
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Ersatzansprüche eines Fischereipächters wegen Einleitung schädigender Abwässer
Papierfundstellen
- VersR 1969, 928
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht davon aus, daß das dem Kläger im Pachtvertrag eingeräumte Fischereiausübungsrecht (§§ 1, 11 NdsFischG) wegen des damit verbundenen ausschließlichen Aneignungsrechts durch § 1004 BGB geschützt ist (vgl. dazu BGHZ 49, 231, 234 f.; 50, 73, 74; Senatsurteil vom 21./22. Juli 1969 - III ZR 215/66 - VersR 1969, 928, 929;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Aufl. Rn. 759). - KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Notarhaftung: Anspruch des Geschädigten gegen die Notarkammer auf treuhänderische …
Die Bindungswirkung geht nicht weiter, als sie nach dem Zweck geboten ist, dass gegen den Versicherten aus den im Haftpflichtprozess festgestellten Gründen ein Haftpflichtanspruch besteht (BGH NJW-RR 2004, 676; VersR 1969, 928). - BGH, 01.12.1983 - III ZR 183/82
Anspruch auf Unterlassung jeglicher Jagdausübung auf einem Privatgrundstück - …
Das Berufungsgericht geht schließlich ohne Rechtsirrtum davon aus, daß das Jagdausübungsrecht ungeachtet seiner nicht dinglichen sondern nur schuldrechtlichen Natur als ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das den Schutz des § 1004 BGB genießt (vgl. BGH Urteil vom 5. März 1958 - V ZR 199/56 = LM BGB § 823 F Nr. 10;… Mitzschke/Schäfer BJagdG 4. Aufl. § 1 Rn. 6, 43, § 11 Rn. 4; Lorz BJagdG § 3 Anm. 3 B, § 11 Anm. 1;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 823 Rn. 32, § 1004 Rn. 140;… MünchKomm/Mertens § 823 Rn. 117;… MünchKomm/Medicus § 1004 Rn. 6; vgl. auch - zum Recht des Fischereipächters - Senatsurteil vom 21./22. Juli 1969 - III ZR 215/66 = VersR 1969, 928, 929). - VG Minden, 10.07.2014 - 9 K 73/11
Keine Nutzung der Emmer unterhalb des Schiedersees für kommerzielle Kanutouren
Rn. 53 vgl. auch BGH, Urteil vom 21.07.1969 - III ZR 215/66-, juris Rn. 13: Fischereiausübungsrecht des Fischerpächters als sonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB,.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.