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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1987 - III ZR 216/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4083
BGH, 25.05.1987 - III ZR 216/86 (https://dejure.org/1987,4083)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1987 - III ZR 216/86 (https://dejure.org/1987,4083)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1987 - III ZR 216/86 (https://dejure.org/1987,4083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hervorrufen einer Verletzung durch ein Polizeiauto - Entschädigungsanspruch aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Gesichtspunkt der Aufopferung - Bestehenbleiben von Ansprüchen aus besonderen Rechtsgründen wie öffentlich-rechtlicher Verwahrung, Geschäftsführung ohne ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1133
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.05.1987 - III ZR 216/86
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus BGH, 25.05.1987 - III ZR 216/86
    Zu der entsprechenden Vorschrift des § 42 OBG NW hat der Senat bereits entschieden, daß der Geschädigte sich daneben nicht auf das allgemeine Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs berufen kann (BGHZ 72, 273, 276 f.).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach …

    Da das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur im Bereich des Kammergerichts gilt, ist es nicht revisibel (Senat, Urteil vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - WM 1991, 653, 654 und (Nichtannahme-)Beschluß vom 25. Mai 1987 - III ZR 216/86 - BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff, Konkurrenzen 1).

    Auch der Umstand, daß § 39 Abs. 1 Buchst. b des Ordnungsbehördengesetzes für Nordrhein-Westfalen (OBG) als Gesetz eines anderen Bundeslandes eine § 37 Abs. 2 ASOG Berlin vergleichbare Vorschrift enthält, vermag eine Nachprüfbarkeit der letztgenannten Bestimmung nicht zu begründen (vgl. für das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein: BGH…, Urteil vom 30. Juni 1988 - IX ZR 141/87 - BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Landesrecht 1 = WM 1988, 1574; vgl. auch Senat, (Nichtannahme-)Beschluß vom 25. Mai 1987 aaO.).

  • BGH, 07.03.1991 - III ZR 84/90

    Erforderlichkeit einer behördlichen Genehmigung für eine Spielhalle - …

    Für diesen Tatbestand einer Haftung wegen rechtswidrigen Verhaltens der öffentlichen Hand, der eine Inanspruchnahme aus dem allgemeinen Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs (§§ 74, 75 Einl. ALR) ausschließt (Senatsbeschluß vom 25. Mai 1987 - III ZR 216/86 - VersR 1987, 1133), ist in gleicher Weise wie für eine Forderung aus enteignungsgleichem Eingriff erforderlich, daß unmittelbar auf die Rechtsposition des Geschädigten eingewirkt wird (vgl. Krohn/Schwager Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 44).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …

    Der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt nur die Abweisung des (bundesrechtlichen) Amtshaftungsanspruchs; hingegen ist das Berliner Landesrecht nicht revisibel (§§ 562, 549 Abs. 1 ZPO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. Mai 1987 - III ZR 216/86 = BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff Konkurrenzen 1).
  • BGH, 27.04.1989 - III ZR 135/88

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Überprüfung der Entscheidung des …

    Soweit als Anspruchsgrundlage § 37 ASOG in Betracht kommt, ist die (verneinende) Entscheidung des Berufungsgerichts vom Revisionsgericht nicht nachprüfbar (§ 549 Abs. 1 ZPO; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1987 - III ZR 216/86).
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