Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1990 - III ZR 219/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Amtspflichtsverletzung durch Stellungnahme eines Fakultätsrates - Bestellung zum Chefarzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1
Amtspflichtverletzung bei der Besetzung der Stelle eines leitenden Krankenhausarztes wegen negativer Stellungnahme der Universitätsfakultät - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 19.07.1988 - 3 O 119/88
- OLG Stuttgart, 19.06.1989 - 5 U 192/88
- BGH, 31.05.1990 - III ZR 219/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 219/89
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
- OLG Celle, 02.02.2010 - 3 W 109/09 Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bearbeitungsgebühren ausdrücklich unbeanstandet geblieben, worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. Juni 1989 - III ZR 219/89, WM 1989, 1011 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 26 m. w. N. zu einer Bearbeitungsgebühr von 1 % der Kreditsumme).
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