Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1989 - III ZR 221/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg - Flurbereinigung - Ansprüche aus Vertrag - Nachtrag zum Flurbereinigungsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 222
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87
Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 221/87
Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGHZ 103, 255, 256 f. m.w.Nachw.). - BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68
Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 221/87
Diese Bedeutung hat indessen die tatrichterliche Auslegung nur für den Inhalt der Vereinbarung; bei der rechtlichen Einordnung des Geschäfts geht es dagegen um die Beurteilung von Rechtsfragen, die das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 56, 365, 368). - VGH Hessen, 27.08.1959 - F III 3/58
Geldabfindung/Verzicht auf Landabfindung; Abfindung/Abfindungsverzicht
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 221/87
Den Ausgleich können die betreffenden Beteiligten auch unter sich herbeiführen (Hess VGH RdL 1960, 133;… Steuer FlurbG 2. Aufl. § 52, Anm. 4).
- BGH, 14.10.1992 - IV ZR 9/92
Maklerlohn für Geldabfindung im Flurbereinigungsverfahrens
Diese Vereinbarung des Klägers mit der NLG über die Höhe und nähere Ausgestaltung des Abfindungsanspruchs - z.B. war nach Nr. 3 der Verhandlungsniederschrift die vom Kläger für die Zeit nach Besitzübergang am 1. Februar 1991 an die NLG zu zahlende Pacht mit der Geldabfindung zu verrechnen - ist ein privatrechtlicher Vertrag (BGH Urteil vom 11.5. 1989 - III ZR 221/87 - BGHR FlurbG § 52 Abs. 1 Rechtsweg 1 = NVwZ-RR 1990, 222; Hess. VGH RdL 1960, 133;… Steuer, aaO. § 52 Anm. 4;… Seehusen/Schwede, aaO. § 52 Rdnr. 3).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.