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| BGH, 01.07.1954 - III ZR 225/51 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1927
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - III ZR 225/51
Gegen die Berücksichtigung des erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Lastenausgleichsgesetzes in der Revisionsinstanz sind nach der Entscheidung des Senats in BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] Bedenken nicht zu erheben. - BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - III ZR 225/51
Wenn die Revision meint, daß die hier in Rede stehenden Entschädigungsansprüche auch unter Zugrundelegung der in BGHZ 8, 256 ff abgedruckten Entscheidung des Senats durch das Lastenausgleichsgesetz nicht ausgeschlossen seien, so mißversteht sie diese Entscheidung.
- BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55
Hypothetischer Ursachenzusammenhang
Es wird dazu im einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen auf das insoweit einen gleichliegenden Sachverhalt betreffende Urteil des Senats in dem Rechtsstreit der beklagten Stadt gegen die Erben Knur vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - (NJW 1954, 1927 und LM Nr. 6 zu § 14 PrPVG) verwiesen. - BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56
Rechtsmittel
Für lastenausgleichsrechtlich erheblich hat der Bundesgerichtshof dagegen gehalten den Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des 1941 begonnenen Baues eines vom Deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist(Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - [NJW 1953 S. 1062]) - der Bundesgerichtshof verweist insofern auf die Parallelität zu dem Niederlegen von Gebäuden, um Schußfeld zu gewinnen oder um Brandgassen zur Bekämpfung von Großbränden bei Luftangriffen zu schaffen, die bei Kühne-Wolff als Beispiel für Kriegssachschäden angeführt seien -, die Beseitigung von Straßenbarrikaden in den ersten Wochen nach der kriegerischen Besetzung einer umkämpften Staat - Berlin - (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 - bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 LAG Nr. 5 -), sie Inanspruchnahme eines Textillagers nach dem Reichsleistungsgesetz, wenn Grund und Anlaß der Inanspruchnahme der kurz bevorstehende und erwartete Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren, selbst wenn bei der Inanspruchnahme der Gedanke an die Versorgung der Bevölkerung mit Wirtschaftsgütern mitgespielt hat(Urteil vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - [NJW 1953 S. 1746]), die Inanspruchnahme von Gebäuden zur Anlage von Fluchtwegen für künftige Luftangriffe(Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - [NJW 1954 S. 1927]), die Inanspruchnahme von Wäsche, Kleidung, Schuhwerk und Hausrat zur Versorgung eines von der Besatzungstruppe in einer bestimmten Stadt stationierten Transportes ehemaliger KZ-Häftlinge(Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3. LAG Nr. 9]). - BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
Rechtsmittel
Zu unrecht beruft sich die Revision weiter auf das Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1954 (NJW 1954, 1927 = LM zu PreußPVG § 14 Nr. 6), indem sie darauf hinweist, der Beamte habe seine Vollziehungsanordnung erst erlassen, nachdem die Beschwerdestelle seine Bereitstellungsverfügung gebilligt hatte.
- BGH, 10.01.1957 - III ZR 170/55
Rechtsmittel
Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - (abgedruckt in LM Nr. 6 zu § 14 Preuß PVG, insbesondere unter II) bereits dargelegt, daß auch vorbeugende Luftschutzmaßnahmen einer Behörde im Hinblick auf eine besondere konkrete örtliche und zeitliche Situation Maßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG sein können (vgl. auch Urteil des Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 - S 8, insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt). - BVerwG, 18.04.1962 - IV C 120.61
Rechtsmittel
Mit der für zutreffend gehaltenen Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. Mai 1953 in RLA 1953, 197; Urteil vom 1. Juli 1954 in NJW 1954, 1927) stellt der Senat für die Frage, ob ein Luftangriff als bestimmtes kriegerisches Ereignis während des Krieges drohte, somit auf den Einzelfall und damit auf die vorhandenen örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, insbesondere hier die Verschärfung des Luftkrieges, insbesondere gegen produktionswichtige Großstädte, im Herbst 1944, ab. - BVerwG, 18.04.1962 - IV C 110.61
Rechtsmittel
Dabei ist ebenfalls darauf abgestellt worden, daß nach der vorhandenen örtlichen und seitlichen Situation, insbesondere der Verschärfung des Luftkrieges angesichts bereits geführter Luftangriffe, mit weiteren derartigen Angriffen zu rechnen war (Urteil vom 15. Mai 1953 in RLA 1953, 197 und vom 1. Juli 1954 in NJW 1954, 1927). - BGH, 01.02.1960 - III ZR 2/59
Rechtsmittel
Ob dem Kläger Entschädigungsansprüche wegen des Abbruchs seines Hauses und etwaiger Verwendung des Abbruchmaterials durch die beklagte Stadt unter Enteignungsgesichtspunkten zustehen, wie der Kläger unter Bezugnahme auf § 70 PVG und § 75 Einl.ALR anfangs auch geltend gewacht hat, ist im Lastenausgleichsverfahren zu entscheiden (vgl. das Urteil des Senats Knur ./. Trier - III ZR 225/51 vom 1. Juli 1954 - NJW 1954, 1927 und LM Nr. 6 zu § 14 PrPVG -). - BGH, 21.09.1959 - III ZR 109/58
Rechtsmittel
Der Senat ist immer der Auffassung gewesen, daß mittels des Lastenausgleichsgesetzes eine einheitliche, umfassende Regelung aller Kriegsschäden angestrebt wird und daß dieses Gesetz alle zusätzlichen Ansprüche, die nach sonstigen Bestimmungen (Enteignungsgesetzen, Reichsleistungsgesetz u. dgl.) gegeben sein könnten, ausschließt, und daß von diesem Ausschluß lediglich die Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus Amtspflichtverletzung auszunehmen sind (vgl. Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - in NJW 54, 1927).
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