Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1961 - III ZR 226/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Pflicht zur Absicherung eines geöffneten Kanalschachts - Ursprung der Pflicht zur Sicherung des Verkehrs - Schutzmaßnahmen bei "offenkundigen" Gefahren - Betreten der Fahrbahn statt des Gehweges ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 486
- VersR 1961, 371
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64
Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks
Mit der Größe der Gefahr wächst auch das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt (Urteile des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 und vom 14.10.1964 - Ib ZR 7/63 - VersR 1965, 38).Die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs ergibt sich aus dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, den anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 228/59 - VersR 1961, 371).
- BGH, 12.01.1968 - V ZR 186/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Denjenigen, der eine besondere Gefahrenquelle eröffnet und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, trifft die Rechtspflicht, die zur Abwendung von Gefahren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; das gilt insbesondere bei unvermuteten Gefahren (BGH Urteile vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59, VersR 1961, 371, 372 und vom 9. November 1967 - III ZR 98/67 S. 11 f). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 195/64
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines städtischen Elektrizitätswerks bei …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371).
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 52/68
Verkehrssicherungspflicht der Anlieger einer Straße bei Glatteis
Die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer abzuwenden (u.a. Urteile des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 undvom 20. März 1967 - III ZR 28/65 - NJW 1967, 1325; vgl. auch BGHZ 14, 83, 85) [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] . - BGH, 18.04.1967 - VI ZR 176/65
Schadensersatz wegen Unfalls auf einer Baustelle - Unzureichende Sicherung einer …
Das ergibt sich aus dem Grundsatz, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, das ihm Zumutbare zu tun, um eine Schädigung anderer soweit wie möglich abzuwenden (vgl. die Urteile des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 und vom 8. Februar 1966 - VI ZR 195/64 - VersR 1966, 542). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 286/64
Geltendmachung von Aufwendungsersatz - Anspruch auf Schadensersatz auf Grund …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371). - BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der …
Das Ausmaß der Sicherungspflicht und damit der zu fordernden Sorgfalt bestimmt sich nach der konkreten Situation (BGH Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - LM § 823 BGB [Ea] Nr. 29).
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