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| BGH, 06.10.1955 - III ZR 227/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 06.10.1955 - III ZR 227/53
Bei dieser Sachlage ist die Beklagte auch für den Mietausfall des Klägers entschädigungspflichtig, gleichgültig ob die Beamten der Beklagten schuldhaft oder schuldlos gehandelt haben (BGHZ 6, 270; 7, 296) [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] . - BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50
Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff
Auszug aus BGH, 06.10.1955 - III ZR 227/53
Bei dieser Sachlage ist die Beklagte auch für den Mietausfall des Klägers entschädigungspflichtig, gleichgültig ob die Beamten der Beklagten schuldhaft oder schuldlos gehandelt haben (BGHZ 6, 270; 7, 296) [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] . - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 06.10.1955 - III ZR 227/53
Auszugehen ist davon, daß durch die Urteile der Verwaltungsgerichte, wonach die Zuweisungsverfügung und die Anordnung eines Zwangsmietvertrages durch die Beklagte vom 30. September 1950 rechtswidrig waren und deshalb aufgehoben worden sind, die Rechtswidrigkeit dieser Verwaltungsakte der Beklagten in einer das ordentliche Gericht bindenden Weise rechtskräftig zwischen den Parteien festgestellt ist (vgl. BGHZ 10, 220 [227]). - BGH, 17.12.1953 - III ZR 185/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.10.1955 - III ZR 227/53
Daß möbliert vermietete Räume von den Wohnungsbehörden auch als Leerräume erfaßt und Wohnungssuchenden zugewiesen werden können, und in einem solchen Fall ein Ermessensmißbrauch nur dann vorliegen kann, wenn die unmöblierte Vermietung die Existenz des über den Raum Verfügungsberechtigten gefährden würde, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1953 - III ZR 185/52 - ausgesprochen.
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 165/78
Liechtenstein - Art. 34 GG, Art. 60 Abs. 2 BayAGBGB (Hinweis: nunmehr überholt …
Bei einem auf die Dauer wirkenden rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriff währt der Schaden oder das "Opfer" so lange, bis die unrechtmäßige Verfügungsbeschränkung aufgehoben oder durch eine rechtmäßige ersetzt ist (Senatsurteile vom 6. Oktober 1955 - III ZR 227/53 und vom 30. Juni 1958 - III ZR 72/57 = WM 1958, 1371). - BGH, 30.06.1958 - III ZR 72/57
Rechtsmittel
Aus demselben Gedanken heraus hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1955 - III ZR 227/53 - (für den Fall einer Wohnungsbeschlagnahme) ausgeführt, daß bei auf die Dauer wirkenden rechtswidrigen Eingriffen der Schaden oder das "Opfer" so lange andauert, bis die Verfügungsbeschränkung aufgehoben (oder durch eine rechtmäßige ersetzt) worden ist.
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