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| BGH, 24.04.1958 - III ZR 227/56 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54
Enteignungsentschädigung. Preisstop
Auszug aus BGH, 24.04.1958 - III ZR 227/56
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Enteignungsentschädigung ohne Berücksichtigung der früheren Preisbestimmungen festzusetzen ist, da die Grundstücke des Klägers erst nach Aufhebung des Preisstops enteignet worden sind; ferner daß der in § 41 HAG bestimmte Bewertungsstichtag des 1. Januar 1935 hier unmaßgeblich ist (vgl. BGHZ 19, 139). - BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.04.1958 - III ZR 227/56
Wenn - wie hier - der Tatrichter die Einwände und Bedenken der Beklagten zum Anlaß genommen hat, den Sachverständigen erneut zu hören und dieser sich mit dem Vorbringen der Beklagten in seinem Ergänzungsgutachten vom 1. Juni 1956 eingehend auseinandergesetzt hat, so kann ein den Bestand des Urteils in Frage stellender Rechtsfehler nicht darin erblickt werden, daß der Berufungsrichter sich diesen Ausführungen des Sachverständigen ohne eine ins einzelne gehende eigene Begründung angeschlossen hat (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56 S. 7).
- BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57
Auswahl und Gutachten des Sachverständigen
Die Methode, den Bodenwert an Hand von Vergleichspreisen zu ermitteln, ist allgemein als brauchbar anerkannt und in ähnlich gelagerten Streitfällen vom Senat bereits mehrfach gebilligt worden (vgl. hierzu Urteile vom 24. April 1958 III ZR 227/56; 10. Februar 1958 III ZR 167/56; 19. Juni 1958 III ZR 32/57).
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