Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1959 - III ZR 228/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen fehlender Überhöhung einer Kurve; Warnpflicht bei Wechsel des Straßenbelages
Papierfundstellen
- VersR 1959, 436
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.07.1959 - III ZR 91/58
Rechtsmittel
Sowohl eine Blaubasaltdecke in einer Straßenkrümmung oder -kurve als auch das gleichzeitige Fehlen einer Kurvenüberhöhung sind, wenn sie auch den neuesten Anforderungen an den Straßenbau nicht genügen, bei dem gegenwärtigen Zustand des deutschen Straßennetzes nichts Ungewöhnliches (vgl. Urteil vom 16. Februar 1959 III ZR 228/57).Und eine Unfallhäufung an einer bestimmten Straßenstelle kann selbst dann, wenn ihre Ursache im einzelnen nicht erkennbar ist, den Verkehrssicherungspflichtigen zu Sicherungsmaßnahmen verpflichten (Urt. v. 16. Februar 1959 III ZR 228/57 S 11/12).
- BGH, 01.12.1960 - III ZR 188/59
Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Bei dem heutigen Zustand des deutschen Straßennetzes aber ist eine derartige Straßenwölbung - zumal bei Straßen, die nicht dem Fernverkehr dienen - nichts Ungewöhnliches, und der Straßenbenutzer muß sich, wie der Senat bereits mehrfach betont hat(Urt. v. 16. Februar 1959 III ZR 228/57 = VersR 1959, 436 undUrt. v. 6. Juli 1959 III ZR 67/58 = VersR 1959, 830), mit den Unzulänglichkeiten des Straßennetzes noch weithin abfinden und den Straßenzustand so hinnehmen, wie er sich ihm erkennbar darbietet. - BGH, 27.06.1963 - III ZR 71/62
Rechtsmittel
Denn die Glätte besteht nur vorübergehend bei Beginn des Regens, und jeder Kraftfahrer muß diese Eigentümlichkeiten kennen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1959 III ZR 228/57 = VersR 1959, 436; Urteil vom 4. Oktober 1962 III ZR 129/61 = LM BGB § 823 Eb Nr. 15), so daß er seine Fahrweise vorübergehend darauf einrichten und einen Unfall vermeiden kann.
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