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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1959 - III ZR 228/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1541
BGH, 16.02.1959 - III ZR 228/57 (https://dejure.org/1959,1541)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1959 - III ZR 228/57 (https://dejure.org/1959,1541)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1959 - III ZR 228/57 (https://dejure.org/1959,1541)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen fehlender Überhöhung einer Kurve; Warnpflicht bei Wechsel des Straßenbelages

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 91/58

    Rechtsmittel

    Sowohl eine Blaubasaltdecke in einer Straßenkrümmung oder -kurve als auch das gleichzeitige Fehlen einer Kurvenüberhöhung sind, wenn sie auch den neuesten Anforderungen an den Straßenbau nicht genügen, bei dem gegenwärtigen Zustand des deutschen Straßennetzes nichts Ungewöhnliches (vgl. Urteil vom 16. Februar 1959 III ZR 228/57).

    Und eine Unfallhäufung an einer bestimmten Straßenstelle kann selbst dann, wenn ihre Ursache im einzelnen nicht erkennbar ist, den Verkehrssicherungspflichtigen zu Sicherungsmaßnahmen verpflichten (Urt. v. 16. Februar 1959 III ZR 228/57 S 11/12).

  • BGH, 01.12.1960 - III ZR 188/59

    Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Bei dem heutigen Zustand des deutschen Straßennetzes aber ist eine derartige Straßenwölbung - zumal bei Straßen, die nicht dem Fernverkehr dienen - nichts Ungewöhnliches, und der Straßenbenutzer muß sich, wie der Senat bereits mehrfach betont hat(Urt. v. 16. Februar 1959 III ZR 228/57 = VersR 1959, 436 undUrt. v. 6. Juli 1959 III ZR 67/58 = VersR 1959, 830), mit den Unzulänglichkeiten des Straßennetzes noch weithin abfinden und den Straßenzustand so hinnehmen, wie er sich ihm erkennbar darbietet.
  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 71/62

    Rechtsmittel

    Denn die Glätte besteht nur vorübergehend bei Beginn des Regens, und jeder Kraftfahrer muß diese Eigentümlichkeiten kennen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1959 III ZR 228/57 = VersR 1959, 436; Urteil vom 4. Oktober 1962 III ZR 129/61 = LM BGB § 823 Eb Nr. 15), so daß er seine Fahrweise vorübergehend darauf einrichten und einen Unfall vermeiden kann.
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