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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5295
BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62 (https://dejure.org/1963,5295)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1963 - III ZR 23/62 (https://dejure.org/1963,5295)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1963 - III ZR 23/62 (https://dejure.org/1963,5295)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.06.1959 - III ZR 33/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Ebenso ist auch der Gedanke, der Beamte des Wohnungsamts werde dadurch entlastet, daß die Beschwerdestelle seine Bereitstellungsverfügung gebilligt habe, auszuschließen; denn es kann nicht davon die Rede sein, daß ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als objektiv gerechtfertigt gebilligt hätte, und die Tatsache, daß eine übergeordnete Dienststelle, die Beschwerdestelle, die Bereitstellungsverfügung bestätigt hat, kann zur Entschuldigung des Beamten, der seine Maßnahmen nach selbständiger Prüfung in eigener Verantwortung treffen muß, nicht dienen (vgl. RGZ 125, 85; BGH VersR 1959, 736).
  • RG, 25.06.1929 - III 492/28

    1. Besteht eine Amtspflicht auch gegenüber solchen Personen, gegen die sich die …

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Ebenso ist auch der Gedanke, der Beamte des Wohnungsamts werde dadurch entlastet, daß die Beschwerdestelle seine Bereitstellungsverfügung gebilligt habe, auszuschließen; denn es kann nicht davon die Rede sein, daß ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als objektiv gerechtfertigt gebilligt hätte, und die Tatsache, daß eine übergeordnete Dienststelle, die Beschwerdestelle, die Bereitstellungsverfügung bestätigt hat, kann zur Entschuldigung des Beamten, der seine Maßnahmen nach selbständiger Prüfung in eigener Verantwortung treffen muß, nicht dienen (vgl. RGZ 125, 85; BGH VersR 1959, 736).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Diese Fassung entspricht der doppelten Funktion des Schmerzensgeldes, wie sie in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 (BGHZ 18, 149, 154 f) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55] entwickelt worden ist (vgl. BGB-RGRK zu § 847 Anm. 1).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52

    Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Solange aber die Beklagte selbst der Klägerin unberechtigt die Nutzung unmöglich machte und von der Möglichkeit (§ 3 Abs. 3, § 10 Abs. 2 MSchutzG), den rückständigen Mietzins zu übernehmen und dadurch den durch ihren Beamten verursachten Schaden gering zu halten, worum die Klägerin gebeten hatte, keinen Gebrauch machte, darf sie es nicht als Verstoß gegen Treu und Glauben (BGHZ 10, 18, 20) [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52] ansehen, daß die Klägerin nicht das letzte weggab, nur um sich die bloße Wohnung, ohne die Möglichkeit der bisherigen Nutzung, zu erhalten.
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Das Berufungsgericht konnte die abschließende Entscheidung der Frage, inwieweit Maßnahmen der Beklagten auslösend oder verschlimmernd auf die gewiß anfällige Gesundheit der Klägerin eingewirkt und in welchem Verhältnis sie dadurch Behandlungskosten verursacht haben, ohne Rechtsfehler dem Betragsverfahren überlassen; denn der Zusammenhang der Entscheidungsgründe ergibt zweifelsfrei, daß nach der Auffassung des Berufungsgerichts jedenfalls ein erstattungsfähiger Schaden verbleiben werde und daß die Entscheidung über den Anteil der Verursachung dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben solle (vgl. BGHZ 1, 34, 36) [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50].
  • BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Der Klägerin kann nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe das zumutbare Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten (BGH VersR 1959, 233, 234) vernachlässigt, wenn sie, da ihr bereite Mittel fehlten, von Notverkäufen absah, die immer die Gefahr der Verschleuderung mit sich bringen und die das Berufungsgericht für den vorliegenden Fall mit Recht als "mehr oder weniger sinnlos" bezeichnet hat.
  • BGH, 01.07.1954 - III ZR 225/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Zu unrecht beruft sich die Revision weiter auf das Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1954 (NJW 1954, 1927 = LM zu PreußPVG § 14 Nr. 6), indem sie darauf hinweist, der Beamte habe seine Vollziehungsanordnung erst erlassen, nachdem die Beschwerdestelle seine Bereitstellungsverfügung gebilligt hatte.
  • RG, 01.03.1926 - III 538/25

    Ungerechtfertigte Festnahme; Staatshaftung

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Ein solcher Anspruch kann im Falle der Verletzung der Gesundheit, worauf die Klägerin sich beruft, gegeben sein, wenn die Gesundheitsschädigung die Folge einer unerlaubten Handlung ist, wozu auch die Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) zählt (vgl. schon RGZ 50, 244; 113, 104, 106).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Mit der Aufhebung der Bereitstellungsverfügung steht deren Rechtswidrigkeit für den Zivilrichter bindend fest (BGHZ 9, 329); das muß auch die Beklagte gegen sich gelten lassen.
  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62
    Eine solche Anzeige, die durch Verwaltungsakt den Übergang einer Forderung anordnet und bewirkt (vergl. BGHZ 20, 127, 130) [BGH 29.02.1956 - IV ZR 202/55], die also einen Rechtsübergang unmittelbar herbeiführen soll, muß klar und eindeutig sein; sie muß die zweifelsfreie Bezeichnung des Unterstützten, die Zeit seiner Unterstützung sowie die "eindeutige" Erklärung enthalten, daß durch sie (d.h. mit ihrem Zugang) der Übergang der Ersatzforderung - und welcher Forderung - auf den Fürsorgeverband bewirkt werden solle (LM zu FürsorgePflVO § 21 a Nr. 2;… Jehle, Fürsorgerecht, 2. Aufl. 1954, zu § 21 a Anm. 2).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 3/60

    Auswirkungen der unrichtigen Versagung der Prozeßkostenhilfe auf die Verjährung

  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 16/61
  • RG, 18.02.1911 - VI 90/10

    Verjährung von Rentenansprüchen

  • RG, 24.04.1940 - VI 223/39

    Hat die Klage eines verletzten Beamten, der vor dem Inkrafttreten des Deutschen …

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

    Die hier - für das Revisionsverfahren anzunehmende - Ursächlichkeit wird nicht dadurch aufgehoben, daß die Rücknahme durch den Widerspruchsausschuß bestätigt worden ist (Senatsurteile vom 20. Juni 1963 - III ZR 23/62 und vom 19. März 1953 - III ZR 271/51 = BGHZ 9, 129, 134;… Kreft BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rn. 303 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.09.1965 - III ZR 125/64

    Genehmigung zur Verlegung einer Dieselkraftstoff-Abgabestelle - Genehmigung eines …

    Die Tatsache, daß der Regierungspräsident die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung der Bauerlaubnis zurückgewiesen hat, kann nicht zur Entschuldigung der städtischen Beamten führen, die ihre Maßnahmen nach selbständiger Prüfung in eigener Verantwortung zu treffen hatten (vgl. Urt. v. 20. Juni 1963 - III ZR 23/62 S. 23).
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