Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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StromkreuzungsRL 1956 § 9 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StromkreuzungsRL 1956 § 9 Abs. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen wegen einer Änderung einer Stromanlage; Entgegenstehen von Änderungen im Interesse einer Stadt für einen Anspruch auf Kostenerstattung; Vertragliche Vereinbarung über die hälftige Übernahme von Änderungskosten bei Mitveranlassung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromkreuzungsRL (1956) § 9 Abs. 2
Begriff der Änderung von Bahnanlagen; Erstattungspflicht der Bahn für Kosten der Änderung von Stromleitungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eisenbahnrecht - Kostenersatz für die Verlegung von Starkstromkabeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 218 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 49/89
Kostentragungspflicht bei Veränderung einer Straße durch die Umlegung bereits …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Werden hingegen der Verkehrsweg oder die Versorgungsleitung auch aus Gründen, die in ihrer Benutzung liegen, verändert, besteht keine die Kostenerstattung ausschließende Drittveranlassung, sondern eine Mehrfachveranlassung, bei der die Kostenpflicht des Vertragspartners dem Grunde nach unberührt bleibt (vgl. Senat, Beschluß vom 26. April 1990 - III ZR 49/89 - VkBl. 1992, 464 = BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze - Gestattungsvertrag 1; BGH, Urteil vom 11. Juli 1980 - V ZR 54/79 - VkBl. 1981, 165, 166;… Kodal/Krämer/Bauer aaO Rn. 34.1.2).Ihm sind allerdings bei der Zusammenstellung der Kostenmasse diejenigen Maßnahmen nicht zuzurechnen, die ausschließlich durch das Vorhaben des Dritten bedingt sind (vgl. Senat, Beschluß vom 26. April 1990 aaO;… Kodal/Krämer/Bauer, aaO Rn. 40).
Die Kostenerstattungsansprüche aus Gestattungs- und Kreuzungsverträgen erfassen zwar im Fall der Mehrfachveranlassung in der Regel diejenigen Einzelmaßnahmen nicht, die allein durch das Vorhaben des Dritten bedingt sind (Senat, Beschluß vom 26. April 1990 aaO;… Kodal/Krämer/Bauer aaO).
- BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00
Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
a) Ob und in welchem Umfang einer der Kreuzungspartner für Veränderungen, die ein an dem Kreuzungsvertrag nicht beteiligter Dritter veranlaßt, dem anderen Kreuzungsteilnehmer Kosten zu erstatten hat, ist dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen (…Kodal/Krämer/Bauer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 27, Rn. 34.1 ff; vgl. auch Senat, BGHZ 148, 129, 134 f).Gestattungsverträge zwischen einem Versorgungsunternehmen und einem Verkehrswegeträger wirken, nicht anders als andere Verträge auch, grundsätzlich nur zwischen den jeweiligen Parteien; sie werden in aller Regel nicht als Verträge zugunsten Dritter geschlossen (…Kodal/Krämer/Bauer, aaO, Rn. 34.3; vgl. auch Senat, BGHZ 148, 129, 135).
- BGH, 29.01.2004 - III ZR 194/03
Begriff der Anlagen in § 9 Abs. 1 SKR 56; Kosten eines Stromkabels
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
a) Die Ersetzung eines höhengleichen Bahnübergangs durch einen höhenverschiedenen führt in der Regel zu einer Änderung von Bahnanlagen im Sinne von § 9 Abs. 2 SKR 56 (Fortführung zum Senatsbeschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03).Wer von den Teilnehmern einer Kreuzung zwischen einem Verkehrsweg und einer Versorgungsleitung die Folgekosten bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich trägt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Vertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkehrswegeträger und dem Versorgungsunternehmen regelt (zur Kreuzung zwischen Bahn und Stromleitungen: Senat, Beschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - Umdruck S. 7, für eine Veröffentlichung vorgesehen; zur Kreuzung zwischen Bahn und anderen Versorgungsleitungen vgl. Senat, Beschluß vom 31. Januar 2002 - III ZR 136/01 - VIZ 2002, 303 f; für Kreuzungen zwischen Straßen und Versorgungsleitungen siehe BGHZ 123, 256, 257; 114, 30; vgl. auch § 5 Abs. 1 EKrG für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen).
- BGH, 31.01.2002 - III ZR 136/01
Entstehung einer Dienstbarkeit zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung an …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Wer von den Teilnehmern einer Kreuzung zwischen einem Verkehrsweg und einer Versorgungsleitung die Folgekosten bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich trägt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Vertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkehrswegeträger und dem Versorgungsunternehmen regelt (zur Kreuzung zwischen Bahn und Stromleitungen: Senat, Beschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - Umdruck S. 7, für eine Veröffentlichung vorgesehen; zur Kreuzung zwischen Bahn und anderen Versorgungsleitungen vgl. Senat, Beschluß vom 31. Januar 2002 - III ZR 136/01 - VIZ 2002, 303 f; für Kreuzungen zwischen Straßen und Versorgungsleitungen siehe BGHZ 123, 256, 257; 114, 30; vgl. auch § 5 Abs. 1 EKrG für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen). - BGH, 16.09.1993 - III ZR 136/91
Verteilung der Kosten für die Änderung von Versorgungsleitungen aus Anlaß einer …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Wer von den Teilnehmern einer Kreuzung zwischen einem Verkehrsweg und einer Versorgungsleitung die Folgekosten bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich trägt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Vertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkehrswegeträger und dem Versorgungsunternehmen regelt (zur Kreuzung zwischen Bahn und Stromleitungen: Senat, Beschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - Umdruck S. 7, für eine Veröffentlichung vorgesehen; zur Kreuzung zwischen Bahn und anderen Versorgungsleitungen vgl. Senat, Beschluß vom 31. Januar 2002 - III ZR 136/01 - VIZ 2002, 303 f; für Kreuzungen zwischen Straßen und Versorgungsleitungen siehe BGHZ 123, 256, 257; 114, 30; vgl. auch § 5 Abs. 1 EKrG für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen). - BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79
Rechtmäßigkeit der Ersetzung eines Bahnüberganges durch eine Eisenbahnüberführung …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Auch wenn rechtlich keine Notwendigkeit bestanden haben mag, die Kreuzung zwischen Straße und Schiene als Überführung zu gestalten, weil durch die Anlage von zwei neuen Gleisen keine neue Kreuzung im Sinne von § 2 Abs. 1 EKrG entstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981, 4 C 97.79, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8), ist die Verlegung des Straßenkörpers und damit die Verlagerung des Stromkabels durch die Änderung der Anlagen der Beklagten veranlaßt. - BGH, 07.03.1991 - III ZR 3/90
Abgrenzung von Straßenverlegung und Neubau einer Straße; Kosten von Änderungen im …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Wer von den Teilnehmern einer Kreuzung zwischen einem Verkehrsweg und einer Versorgungsleitung die Folgekosten bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich trägt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Vertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkehrswegeträger und dem Versorgungsunternehmen regelt (zur Kreuzung zwischen Bahn und Stromleitungen: Senat, Beschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - Umdruck S. 7, für eine Veröffentlichung vorgesehen; zur Kreuzung zwischen Bahn und anderen Versorgungsleitungen vgl. Senat, Beschluß vom 31. Januar 2002 - III ZR 136/01 - VIZ 2002, 303 f; für Kreuzungen zwischen Straßen und Versorgungsleitungen siehe BGHZ 123, 256, 257; 114, 30; vgl. auch § 5 Abs. 1 EKrG für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen). - BGH, 03.10.1985 - III ZR 103/84
Entschädigungsanspruch wegen Veränderung einer in einer gemeindlichen Straße …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Eine solch weitgehende Belastung des erstattungspflichtigen Kreuzungspartners ist zumeist von dem Vertragswillen nicht gedeckt (…vgl. Kodal/Krämer/Bauer aaO, Rn. 34.1.1; siehe auch Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 103/84 - NVwZ 1986, 689). - BGH, 11.07.1980 - V ZR 54/79
Folgekosten bei Verlegung von Gasleitungen
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03
Werden hingegen der Verkehrsweg oder die Versorgungsleitung auch aus Gründen, die in ihrer Benutzung liegen, verändert, besteht keine die Kostenerstattung ausschließende Drittveranlassung, sondern eine Mehrfachveranlassung, bei der die Kostenpflicht des Vertragspartners dem Grunde nach unberührt bleibt (vgl. Senat…, Beschluß vom 26. April 1990 - III ZR 49/89 - VkBl. 1992, 464 = BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze - Gestattungsvertrag 1; BGH, Urteil vom 11. Juli 1980 - V ZR 54/79 - VkBl. 1981, 165, 166;… Kodal/Krämer/Bauer aaO Rn. 34.1.2).
- BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04
Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber …
d) Dem widerspricht nicht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B.: BGHZ 123, 166, 167 und 256, 257; Beschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - WM 2004, 2318, 2319; Urteil vom 17. Juni 2004 - III ZR 230/03 - BGHReport 2004, 1265) die Leitungsrechte anderer Versorgungsträger, wie Gas-, Wasser- und Stromunternehmen, auf Grundstücken unter Einschluß von Verkehrswegen grundsätzlich privatrechtlich zu beurteilen sind. - BGH, 06.07.2006 - III ZR 257/05
Umfang der Kostentragungspflicht des Trägers der Straßenbaulast
Die Frage, wer von den Teilnehmern einer Berührung zwischen einem Verkehrsweg und einer Versorgungsleitung die Folgekosten für Baumaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Nutzung des Wegegrundstücks trägt, beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nach dem Vertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkehrswegeträger und dem Versorgungsunternehmen regelt (z.B.: BGHZ 123, 256, 257; 114, 30; Senatsurteil vom 17. Juni 2004 - III ZR 230/03 - BGHR StromkreuzungsRL 1956 § 9 Abs. 2 Mitveranlassung 1; Beschluss vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03 - WM 2004, 2318, 2319) und dessen Inhalt erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist. - OLG Köln, 27.02.2013 - 17 U 39/12 Damit handelt es sich um "Bahngelände" im Sinne von § 1 Abs. 3 WKR 56 (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2004 - III ZR 230/03 -, BGHReport 2004, 1265 f. = juris Rn 23).
Denn es kommt nicht auf die räumliche Entfernung, "sondern auf die kausale Zurechnung" an (BGH, BGHReport 2004, 1265 f. = juris Rn 37 aE).
- OLG Celle, 19.06.2024 - 14 U 148/23
Anspruch einer Stromnetzbetreiberin auf Erstattung von Kosten infolge der …
Hierfür spreche insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.6.2004 (III ZR 230/03), nach der es nicht auf die räumliche Entfernung der Arbeiten ankomme.Unter Berücksichtigung dieses sog. Veranlasserprinzips, dessen Grundgedanken die SKR 56 aufgreift (…vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2014 - III ZR 94/13 -, juris), kommt es deshalb nicht entscheidend auf den Ort der Änderungsarbeiten oder ihre Entfernung an, sondern nur darauf, dass sie von dem Kreuzungspartner an der Anlage auf dem Kreuzungsgelände (§ 1 SKR 56) zurechenbar kausal veranlasst worden sind (so auch BGH, Urt. v. 17.6. 2004 - III ZR 230/03 -, NJOZ 2006, 134, 138).
- LG Hannover, 27.10.2023 - 32 O 6/20
Anspruch eines Stromnetz- und Wasserbetreibers auf Zahlung einer …
Dafür spreche unter anderem die Entscheidung des BGH vom 17.06.2004 (III ZR 230/03), nach der es nicht auf die räumliche Entfernung ankomme, sondern auf die kausale Zurechnung zur Änderung der Bahnanlage.
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