Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1957 - III ZR 230/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 24, 230
- NJW 1957, 1189
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- RG, 03.11.1931 - III 396/30
Ist die Vorschrift in § 7 des preußischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.12.1951 - 4 StR 9/50
Tötung und schwere Misshandlung von nach der Kristallnacht eingelieferten Juden. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 13.12.2012 - 5 PA 265/12
Vereinbarkeit von § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. (jetzt § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …
Auch im preußischen Recht fand sich bereits unter der Geltung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten eine vergleichbare Regelung, die bis zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und darüber hinaus fortgalt (vgl. ausführlich zur historischen Entwicklung BGH, Urteil vom 13.5.1957 - III ZR 230/55 -, NJW 1957, 1189 ; Lambrecht, ZBR 2001, 194 ).Rn. 10 Selbst wenn § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. nicht selbst Ausdruck eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums sein sollte, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30.4.1980 - BVerwG 2 B 35.80 -, juris Rn. 5; Urteil vom 28.9.1961 - BVerwG II C 163.59 -, BVerwGE 13, 85 ; Urteil vom 25.1.1961 - BVerwG VI C 334.57 -, BVerwGE 11, 344 ; BGH, Urteil vom 13.5.1957, a. a. O.;… Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 41 Rn. 2;… Plog/Wiedow, BBG, Band 1, § 48 BBG Rn. 2 ).
Das Begehen von Straftaten, die die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr zur Folge haben, ist mit dieser Erwartung unabhängig von den weiteren Umständen des Einzelfalls unvereinbar; der Beamte hat sich seiner Stellung als schlechthin unwürdig erwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1957, a. a. O.).
- VG Braunschweig, 06.11.2024 - 7 A 285/20
Beamtenrechtliches Gnadengesuch; Bindungswirkung Strafurteil; Nicht-Urteil; …
Auch im preußischen Recht fand sich bereits unter der Geltung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten eine vergleichbare Regelung, die bis zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und darüber hinaus fortgalt (vgl. ausführlich zur historischen Entwicklung BGH, Urteil vom 13.5.1957 - III ZR 230/55 -, NJW 1957, 1189 ; Lambrecht, ZBR 2001, 194 ).Selbst wenn § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. nicht selbst Ausdruck eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums sein sollte, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30.4.1980 - BVerwG 2 B 35.80 -, juris Rn. 5; Urteil vom 28.9.1961 - BVerwG II C 163.59 -, BVerwGE 13, 85 ; Urteil vom 25.1.1961 - BVerwG VI C 334.57 -, BVerwGE 11, 344 ; BGH, Urteil vom 13.5.1957, a. a. O.;… Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 41 Rn. 2;… Plog/Wiedow, BBG, Band 1, § 48 BBG Rn. 2 ).
Das Begehen von Straftaten, die die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr zur Folge haben, ist mit dieser Erwartung unabhängig von den weiteren Umständen des Einzelfalls unvereinbar; der Beamte hat sich seiner Stellung als schlechthin unwürdig erwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1957, a. a. O.).
- BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59
Rechtsmittel
Insoweit schließe sich das Oberverwaltungsgericht den Darlegungen in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 28. Juli 1949 (DÖV 1950 S. 86), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 1956 (VGHE 6, 51) und des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1957 (BGHZ 24, 230) an, nach denen § 53 LBG mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht im Widerspruch stehe.Diese Auffassung hat übrigens unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 230) bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 344 ff.) zu der Vorschrift des § 53 DBG vertreten, die im Wortlaut mit § 53 LBG übereinstimmt.
- VG Münster, 27.02.2009 - 20 K 1556/07
Disziplinarrecht Einseitige Erledigung Feststellung
Regelung im BBG im Anschluss an BGHZ 24, 230 = NJW 1957, 1189 mit ausführlicher Begründung und insbesondere der Darlegung, dass sich derartige Regelungen in den Beamtengesetzen schon zu Zeiten der Weimarer Reichsverfassung in weiten Gebieten des deutschen Reiches befanden. - VG Bayreuth, 29.05.2018 - B 5 K 17.231
Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter wegen Verurteilung zu einer …
Deshalb kann es nicht als mit dem Berufsbeamtentum unvereinbar angesehen werden, wenn der Beamte in dem eben genannten Falle kraft Gesetzes seine besondere Stellung verliert" (BGH, U.v. 13.05.1957 - III ZR 230/55, beck-online; BVerwG, U.v. 25.01.1961 - VI C 334/57, beck-online). - OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 252/88
Verwechslungsfähigkeit von Namen im geschäftlichen Verkehr
Ob die Klägerin im übrigen das Zeichen der Firma BMW gegenüber befugt benutzt oder nicht, ist für den Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte unerheblich (…vgl. Baumbach/Hefermehl,§ 16 UWG Rn. 153;… Baumgärtel/Ulrich, Handbuch der Beweislast, Bd. 3, § 16 UWG Rn. 9; BGHZ 10, 196; 24, 238) [BGH 13.05.1957 - III ZR 230/55] . - BVerwG, 29.05.1962 - II C 60.60
Rechtsmittel
Darüber hinaus hat, wie der Bundesgerichtshof in seinemUrteil vom 13. Mai 1957 - III ZR 230/55 - (NJW 1957 S. 1189 [1190]) im einzelnen ausgeführt hat, gerade das preußische Recht an dem schon im Allgemeinen Landesrecht von 1794 (§ 339, II 20) verankerten und später in § 7 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 enthaltenen Rechtssatz festgehalten, daß eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr ohne weiteres zum Verlust der beamtenrechtlichen Stellung führt.
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