Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1967 - III ZR 231/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung von Vertragsklauseln - Umstellung von Gesellschafterforderungen in einer Bilanz - Verzinsung bei einer langen Frist zwischen Vertragsschluss und der Feststellung der Forderung - Zinsanspruch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW mit einem aus …
Zwar hat die Rechtsprechung eine Pflicht des Kraftfahrers, bei schlechter Übersichtlichkeit Warnposten aufzustellen, hauptsächlich für das Ausfahren aus Grundstücken angenommen; in Ausnahmefällen besteht eine derartige Pflicht für den Fahrer insbesondere von langen oder schwerfälligen Lastzügen aber auch, wie hier, beim Einbiegen oder Kreuzen aus einer untergeordneten Straße an besonders unübersichtlichen Stellen, wenn anders die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausreichend sicher vermieden werden kann (BGH, Urteile vom 30. November 1964 - III ZR 231/64 - a.a.O. und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 338/60 - VRS 19, 434, 436 f; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 1968 - VI ZR 31/67 - VersR 1968, 847, 848 = lange dauerndes Versperren der Gegenfahrbahn bei Vorbeifahrt an einem abgestellten Fahrzeug in unübersichtlicher Kurve).
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