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| BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung BGHZ 8, 169 mit der Frage befasst, ob ein nach 1945 neu gebildetes Land - damals Niedersachsen - für Amtspflichtverletzungen haftet, die vor seiner Gründung in seinem späteren Geltungsbereich von Beamten der preussischen und der Reichsjustizverwaltung begangen worden waren.Der Senat hat in seiner angeführten Entscheidung BGHZ 8, 169 [181] ausgeführt, dass der aus der Funktionsnachfolge sich ergebenden übernähme der Verbindlichkeiten des alten Funktionsträgers Schranken gesetzt sein könnten.
Hinsichtlich der Haftung des beklagten Landes für etwaige Amtspflichtverletzungen der Erbgesundheitsrichter sei auf die schon erwähnte Entscheidung des Senats BGHZ 8, 169 über die sog Funktionsnachfolge hingewiesen.
- BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50
Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Die schuldhafte Unterlassung dieser Massnahme durch den Vater müsse der Kläger nach §§ 254 Abs. 2, 278, 839 Abs. 3 BGB gegen sich gelten lassen (BGHZ 1, 248 ff).Wolle man in der Unterlassung eines Rechtsmittels durch den Vater ein für den Schaden mitursächliches Verhalten erblicken, so brauche der Kläger sich dieses Mitverschulden nicht anrechnen zu lassen, denn eine selbständige Verpflichtung des Geschädigten, dem Schädiger zur Zeit der Entstehung des Schadens zum Nichteintritt der schadenstiftenden Ursache behilflich zu sein, bestehe nicht (BGHZ 1, 250 [BGH 08.03.1951 - III ZR 65/50] ).
Das Reichsgericht hat zwar in ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, die Auffassung vertreten, dass einem Geschädigten bei einer Klage aus unerlaubter Handlung hinsichtlich der Verursachung des Schadens mitursächliches Verschulden seines gesetzlichen Vertreters nicht nach §§ 254 Abs. 1, 278 BGB anzurechnen sei (BGHZ 1, 248; vgl. auch BGHZ 3, 46).
- RG, 28.02.1936 - III 172/35
1. Was ist unter "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB. zu verstehen? 2. …
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
§ 839 Abs. 3 BGB bezieht sich richt auf den Fall, dass nur in einem selbständigen Verfahren die Abwendung oder Minderung des Schadens hätte erreicht werden können (RGZ 150, 323 [328]).Eine Abwägung des Grades der Verursachung und des beiderseitigen Verschuldens des Schädigers und dessen, der die Abwendung des Schadens verabsäumt hat, findet dabei nicht statt (RGZ 126, 82 [87]; 150, 323 [328]).
Es hat dabei für die Frage des Verschuldens durch Nichteinlegung eines Rechtsmittels auf die persönlichen Verhältnisse und die Begründung des angefochtenen Urteils abgestellt (RGZ 150, 323 [329]; vgl. auch S. 14 des insoweit in BGHZ 10, 220 nicht abgedruckten Urteils III ZR 193/51 vom 9. Juli 1953).
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51
Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Anhaltspunkte zur Beantwortung dieser Frage kann die Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Mai 1953 (BGHZ 10, 55) geben. - BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50
Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Die Dinge liegen ähnlich wie in dem vom Senat entschiedenen Fall BGHZ 2, 209, in dem ein Bürgermeister sich über die Richtlinien hinweggesetzt hatte, nach denen Asoziale zur Einlieferung in ein Konzentrationslager auszuwählen waren. - BGH, 13.12.1951 - III ZR 198/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
In diesem Sinne hat der Senat hinsichtlich des Gutachtens eines nicht beamteten Facharztes, das zu einer ungerechtfertigen Unfruchtbarmachung geführt hatte, bereits in seinem nicht abgedruckten Urteil III ZR 198/50 vom 13. Dezember 1951 S. 37 unter Bezugnahme auf RGZ 142, 383 [388] entschieden. - RG, 13.12.1933 - V 302/33
1. Darf der Zwangsversteigerungsrichter den Terminsraum während der Versteigerung …
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
In diesem Sinne hat der Senat hinsichtlich des Gutachtens eines nicht beamteten Facharztes, das zu einer ungerechtfertigen Unfruchtbarmachung geführt hatte, bereits in seinem nicht abgedruckten Urteil III ZR 198/50 vom 13. Dezember 1951 S. 37 unter Bezugnahme auf RGZ 142, 383 [388] entschieden. - RG, 03.06.1932 - III 18/32
1. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Die Klage kann, soweit sie auf Feststellung gerichtet ist, nicht etwa mit der Begründung abgewiesen werden, dass eine Feststellungsklage aus Amtshaftung nicht gerechtfertigt sei, ehe nicht die Höhe dessen feststehe, was der Geschädigte nicht in anderer Weise erlangen könne (RGZ 137, 20; 145, 68). - BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Das Reichsgericht hat zwar in ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, die Auffassung vertreten, dass einem Geschädigten bei einer Klage aus unerlaubter Handlung hinsichtlich der Verursachung des Schadens mitursächliches Verschulden seines gesetzlichen Vertreters nicht nach §§ 254 Abs. 1, 278 BGB anzurechnen sei (BGHZ 1, 248; vgl. auch BGHZ 3, 46). - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Es hat dabei für die Frage des Verschuldens durch Nichteinlegung eines Rechtsmittels auf die persönlichen Verhältnisse und die Begründung des angefochtenen Urteils abgestellt (RGZ 150, 323 [329]; vgl. auch S. 14 des insoweit in BGHZ 10, 220 nicht abgedruckten Urteils III ZR 193/51 vom 9. Juli 1953). - RG, 06.01.1939 - III 26/38
1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige …
- RG, 27.04.1928 - III 386/27
Annahme an Kindesstatt
- RG, 12.07.1933 - V 111/33
Kann der wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten in Anspruch genommene Staat …
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82
Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Geschädigte für ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung seiner Verpflichtung aus § 839 Abs. 3 BGB nach § 278 BGB einzustehen hat (RGZ 138, 114, 117; 163, 121, 124; RG WarnRspr. 1931 Nr. 22; BGH Urteile vom 30. November 1953, III ZR 234/52, S. 10 und vom 24. Januar 1955, III ZR 29/54, S. 5;… ferner BGB-RGRK/Kreft 12. Aufl. § 839 Rdn. 536;… MünchKomm/Papier, BGB § 839 Rdn. 216 Staudinger/Schaefer, BGB 10./11. Aufl. § 839 Rdn. 460;… Erman/Drees, BGB 7. Aufl. § 839 Rdn. 94). - BGH, 15.12.1958 - III ZR 232/57
Hessisches Impfschadengesetz
Das Landesgesetz kann dabei die Ansprüche aus Impfschäden abschließend regeln, insbesondere Bestimmungen über Art und Höhe der Entschädigungen sowie über das Verfahren sogar unter Einführung von Ausschlußfristen treffen (BGH III ZR 234/52 vom 30. November 1953; III ER 78/57 vom 30. Juni 1958).
- BGH, 03.11.1955 - III ZR 62/54
Rechtsmittel
Einen aus schon begangener unerlaubter Handlung drohenden Schaden von sich im eigenen Interesse abzuwenden, ist eine Verpflichtung des Bedrohten gegenüber dem Schädiger, die die Anwendung des § 278 BGB auch ohne ein hinzutretendes besonderes Schuldverhältnis rechtfertigt (Urteil des Senats vom 30. November 1953 III ZR 234/52 S 9/10 mit Belegen). - BGH, 01.12.1960 - III ZR 188/59
Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Vielmehr muß der in Anspruch Genommene in einem derartigen Fall durch jeden der in Betracht kommenden gesetzlichen Vertreter vertreten sein (vgl. RG Warn RspR 1912, 257;Urt. v. 30. November 1953 III ZR 234/52 S. 31). - BGH, 24.01.1955 - III ZR 29/54
Rechtsmittel
Dieser Auffassung hat sich der Senat auch in einer nichtveröffentlichten Entscheidung vom 30. November 1953 - III ZR 234/52 - bereits angeschlossen. - BGH, 18.11.1957 - III ZR 124/56
Rechtsmittel
Es bedarf nicht der von der Revision erbetenen Überprüfung der vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 30. November 1953 in der Sache III ZR 234/52 gefällten Entscheidung, daß angesichts der in dem Gesetz vom 14. Juli 1933 enthaltenen Regelungen für einen Entschädigungsanspruch aus dem allgemeinen Gesichtspunkt der Aufopferung kein Raum sei.
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