Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1965 - III ZR 234/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 2104
- MDR 1965, 814
- VersR 1965, 857
- DVBl 1965, 765
- DÖV 1965, 819
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1964 - III ZR 161/63
Auszug aus BGH, 28.06.1965 - III ZR 234/63
Unter den in § 3 Abs« 4 Satz 2 und 3 StVO bestimmten Voraussetzungen haben auch die Straßenbaubehörden als die für einen verkehrssicheren baulichen Zustand des Straöenkörpers verantwortlichen Stellen die Befugnis und auch eine entsprechende Verpflichtung zur Anbringung von Warnzeichen und sonstigen in den genannten Bestimmungen erwähnten Maßnahmen« Reben diesen Pflichtenkreisen steht selbständig die Pflicht der Träger der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für Straßen zur Warnung oder zu sonstigen sich aus der Verkehrsnicherungopflicht er gebenden Maßnahmen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl« aus neuster Zeit das Urteil vom 27« Februar 1964 III ZR 161/63 Ä VersR 1964, 630)« Schließlich besteht in den Fällen, in denei .
- BGH, 08.02.1977 - VI ZR 217/74
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße
Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH Urt. v. 28. Juni 1965 - III ZR 234/63 - VersR 1965, 857, 859 ;Senatsurteil vom 5. März 1974 - VI ZR 186/72 = VersR 1974, 780, 782 m.w.Nachw.).Die Vorschrift in § 3 Abs. 3 a StVO in der damals geltenden Fassung vom 29. März 1956 hat diesen Grundsatz unberührt gelassen und ihm lediglich besonderen Ausdruck verliehen, um möglichen Zweifeln an der Zuständigkeit des Bauunternehmers, für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen Sorge zu tragen, vorzubeugen und um die Straßenverkehrsbehörden von einer etwaigen Haftung für Versäumnisse bei der Erfüllung der auch ihnen (mit) obliegenden Verkehrssicherungspflicht freizustellen (BVerwGE 35, 334, 340 [BVerwG 26.06.1970 - VII C 10/70] = NJW 1970, 2075; BGH Urt. v. 28. Juni 1965 - III ZR 234/63 - a.a.O.).
- BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …
An sie knüpft § 3 Abs. 3 a StVO a.F. (§ 45 Abs. 6 StVO n.F.) an (BGH NJW 1965, 2104, 2106; BVerwGE 35, 334, 337 = NJW 1970, 2075, 2076). - KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80
Schmerzensgeld; Baugrube; Sturz; Fraktur; Kiefer; Platzwunde; Zähne
Die Rechtspflicht des Beklagten konkretisierte sich hier in einer Verpflichtung zu einer ausreichenden Absicherung der Baustelle (BGH, NJW 1965, 2104).
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