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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1221
BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00 (https://dejure.org/2001,1221)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - III ZR 237/00 (https://dejure.org/2001,1221)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - III ZR 237/00 (https://dejure.org/2001,1221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 839 (A)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 275
  • NVwZ-RR 2002, 168
  • VersR 2002, 847
  • WM 2002, 96
  • DVBl 2002, 280 (Ls.)
  • DÖV 2003, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00
    Aus dem Umstand, daß weder dem Gesetz (§§ 124 und 126 SGB V) noch den Gesetzesmaterialien ein Hinweis darauf zu entnehmen sei, daß die Zulassung ausnahmsweise dann nicht durch Verwaltungsakt erfolgen soll, wenn sie von privatrechtlich organisierten Verbänden der Ersatzkassen für deren Bereich ausgesprochen wird, schließt das Bundessozialgericht, daß die Ersatzkassenverbände bei Erlaß des Verwaltungsakts der Zulassung und bei dessen Widerruf als sogenannte "Beliehene" tätig sind (BSGE 77, 108, 109 f).

    In der angeführten Entscheidung hat es weiter ausgesprochen, daß § 126 SGB V mit Rücksicht auf Art. 12 GG verfassungskonform dahin auszulegen ist, daß die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Zulassung, Widerruf und Untersagung vorrangig von den nach dem Bundesrecht zuständigen Behörden zu prüfen sind, und zwar mit Tatbestandswirkung für das Kassenzulassungsrecht (BSGE 77, 108, 114).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 02.11.2000 - III ZR 261/99

    Haftung bei weisungswidriger Aushändigung des Kfz-Briefes an einen …

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00
    Daß der Beliehene für Amtspflichtverletzungen, die er in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit begeht, nicht selbst haftet, sondern die Körperschaft, die ihm die entsprechende Aufgabe übertragen hat, ist ständige Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 2. November 2000 - III ZR 261/99 - NVwZ-RR 2001, 147 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren

    Rn. 149 Vgl. zum Amtshaftungsanspruch bei Aufgabenerfüllung durch Beliehene: Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 25. Oktober 2001 - III ZR 237/00 -, NVwZ-RR 2002, 168,.
  • LG Düsseldorf, 17.03.2016 - 3 O 54/15

    Anspruch auf Schadensersatz des Käufers eines Pkw Mercedes Benz CL 500 gegen …

    Die Haftungsüberleitung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG findet auch beim Tätigwerden von Beliehenen Anwendung (vgl. BGH, Nichtannahmebeschluss vom 25.10.2001, Az.: III ZR 237/00 - juris).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten; …

    Rn. 42 Da es für die Rettungsleitstelle bzw. die Beklagte als deren Träger keine Anstellungskörperschaft im Sinne von Art. 34 GG gibt, ist Haftungssubjekt nach Art. 34 GG derjenige Träger öffentlicher Gewalt, der ihr das konkrete öffentliche Amt übertragen bzw. anvertraut hat (BGH WM 2002, 96;… Maunz-Dürig-Papier, Art. 34 Rdnr. 295), im vorliegenden Fall also das Land B. .
  • BGH, 02.10.2008 - III ZR 117/07

    Anforderungen an die Protokollierung der getroffenen Feststellungen in der …

    Allerdings geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Bediensteten der Beklagten, die als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn durch Verwaltungsakt über die Zulassung nach § 126 Abs. 1 SGB V zu befinden hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2001 - III ZR 237/00 - WM 2002, 96 f), ihre Amtspflichten verletzt haben, indem sie die begehrte Zulassung als Leistungserbringerin für Hilfsmittel versagt haben.
  • VG Karlsruhe, 06.07.2004 - 4 K 3756/03

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen; Zuordnung der Ausgleichsmaßnahme im …

    Ersteres beruht auf einer eigenständigen Abwägungsentscheidung des Gemeinderats (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.05.2001, NVwZ-RR 2002, 168), Letzteres auf einer hiervon zu unterscheidenden eigenständigen Ermessensentscheidung des Plangebers.
  • VG Karlsruhe, 06.07.2004 - 4 K 3754/03

    Kostenerstattung wegen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme

    Ersteres beruht auf einer eigenständigen Abwägungsentscheidung des Gemeinderats (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.05.2001, NVwZ-RR 2002, 168), Letzteres auf einer hiervon zu unterscheidenden eigenständigen Ermessensentscheidung des Plangebers.
  • LG Freiburg, 16.02.2004 - 1 O 124/03

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer …

    Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Beleihung gegeben ist, ist vielmehr, dass eine private Person mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen ausgestattet ist (BGH WM 2002, 96 [BGH 08.11.2001 - III ZR 294/01] ).
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