Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1965 - III ZR 24/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Testaments - Entziehung eines Pflichtteils - Entziehung des Pflichtteils wegen böswilliger Verletzung den Eltern gegenüber bestehender Unterhaltspflicht - Auslegung einer letztwilligen Verfügung - Erforschung des wahren Willens des Erblassers durch ...
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Auslegung eines Testaments; Entziehung eines Pflichtteils; Entziehung des Pflichtteils wegen böswilliger Verletzung den Eltern gegenüber bestehender Unterhaltspflicht; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Erforschung des wahren Willens des Erblassers durch Erhebung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83
Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung
Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. November 1963 (V ZR 190/61 = LM BGB § 2336 Nr. 1) ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß die Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung neben der Entziehungserklärung (§ 2336 Abs. 1 BGB) jedenfalls im Rahmen von § 2333 Nr. 1-4 BGB gemäß § 2336 Nr. 2 BGB auch die Angabe eines (zutreffenden) Kernsachverhalts in dem Testament voraussetzt (ebenso BGH, Urteil vom 11.02.1965 - III ZR 24/64 - unveröffentlicht, vgl. Keßler DRiZ 1966, 395, 400).Das außerordentliche Gewicht und der demütigende Charakter der Pflichtteilsentziehung (BGH, Urteil vom 11.2.1965 - III ZR 24/64), die einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt, haben dazu geführt, daß das Gesetz die Wirksamkeit dieser Maßnahme auch in förmlicher Hinsicht sinnvoll an strenge Voraussetzungen knüpft.
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