Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,609
BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94 (https://dejure.org/1994,609)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - III ZR 24/94 (https://dejure.org/1994,609)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - III ZR 24/94 (https://dejure.org/1994,609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden Gebührenbescheides

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 223
  • NJW 1995, 394
  • MDR 1995, 156
  • NVwZ 1995, 310 (Ls.)
  • VersR 1995, 43
  • WM 1995, 257
  • DVBl 1995, 109
  • DB 1994, 2544
  • DÖV 1995, 201
  • JR 1995, 498
  • ZfBR 1995, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Dies gilt auch für Verwaltungsakte, die öffentliche Abgaben festsetzen (Senatsurteil BGHZ 113, 17 [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89]; vgl. dazu auch die im Ergebnis zustimmenden Besprechungen von Schröder, DVBl. 1991, 751, und Nierhaus, JZ 1992, 209 [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89]).

    Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht ein diesbezügliches Verschulden des Klägers verneint hat, stehen in Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 113, 17 [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89] aufgestellt hat.

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).

    Gründe einer besonderen Schutzwürdigkeit der Betroffenen gerade im Hinblick auf das Fehlen der satzungsgemäßen Grundlage des Beitragsbescheides sind nicht erkennbar (BVerwGE 64, 218, 220 f) [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81].

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Altlasten II - § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, …

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    a) Der Senat hat in einem Fall, in dem eine rechtswidrige Satzung (dort: ein Bebauungsplan) zu einer Schädigung des betroffenen Grundstückseigentümers geführt hatte (dort: planerische Ausweisung eines durch gesundheitsgefährdende Altlasten kontaminierten Geländes zu Wohnzwecken), bereits entschieden, daß die nachträgliche Beseitigung des schädigenden Zustandes (dort: durch Sanierung des Gebietes) Auswirkungen auf den Amtshaftungsanspruch der betroffenen Grundstückseigentümer haben müsse (Senatsurteil BGHZ 109, 380, 391 f).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Auf dieser Linie liegt es, wenn auch der verwaltungsrechtliche Folgenbeseitigungsanspruch, der lediglich ein "verkümmerter Schadensersatzanspruch" ist (…vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 116/92 = BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeines Folgenbeseitigungsanspruch 1 m.w.N.), dann entfällt, wenn sich seine Verwirklichung als eine unzulässige Rechtsausübung darstellt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf der Grundlage der außerhalb des Rechtsstreits inzwischen entstandenen materiellen Rechtslage die Beseitigung der eingetretenen Folgen ausgeschlossen ist, insbesondere bei nachträglicher Legalisierung (BVerwGE 80, 178 f [BVerwG 06.09.1988 - 4 C 26/88] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 116/92

    Schadenersatzanspruch bei übermäßiger Heranziehung eines Arztes zum Notfalldienst …

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
    Auf dieser Linie liegt es, wenn auch der verwaltungsrechtliche Folgenbeseitigungsanspruch, der lediglich ein "verkümmerter Schadensersatzanspruch" ist (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 116/92 = BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeines Folgenbeseitigungsanspruch 1 m.w.N.), dann entfällt, wenn sich seine Verwirklichung als eine unzulässige Rechtsausübung darstellt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf der Grundlage der außerhalb des Rechtsstreits inzwischen entstandenen materiellen Rechtslage die Beseitigung der eingetretenen Folgen ausgeschlossen ist, insbesondere bei nachträglicher Legalisierung (BVerwGE 80, 178 f [BVerwG 06.09.1988 - 4 C 26/88] m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …

    aa) Entgegen der Ansicht der Revision sind derartige, sachlich nicht abschließend "beurteilte" gerichtliche Anordnungen - nicht anders als Verwaltungsakte, die ohne Überprüfung in einem gerichtlichen Verfahren bestandskräftig geworden sind (vgl. dazu Senat BGHZ 113, 17; 127, 223, 225) - nicht der Nachprüfung im Amtshaftungsprozeß entzogen.
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Entscheidung einer Behörde rechtmäßig ist, ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Amtshaftungsprozess (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994, Az.: III ZR 24/94, NJW 1995, 394).

    Demnach ist die hier erfolgte zwischenzeitliche Berichtigung der rechtlichen Grundlage der Zurückstellung des Aufstellungsbeschlusses und der dazu erlassenen Veränderungssperre, die entsprechend veröffentlicht worden ist, zu berücksichtigen, wenn dies noch dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder der Geschädigte unzumutbar belastet noch der Schädiger unbillig entlastet wird (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994, a.a.O.).

    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid, rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BGH, Urt. v. 13.10.1994, Az.: III ZR 24/94, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Amtshaftungsanspruch ist anerkannt, dass eine rückwirkende Rechtsänderung einen ursprünglich bestehenden Haftungsanspruch wieder beseitigen kann (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - III ZR 24/94 - BGHZ 127, 223 und Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 49/07 - NVwZ 2008, 815 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht