Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1952 - III ZR 244/51 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 29.06.1937 - III 205/36
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, die auf Verurteilung der Deutschen …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 244/51
Vor allem kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. Deutsche Notarzeitschrift 1938, 248 [252]; RGZ 156, 34 [51]), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, nur wenn es sich um wirklich zweifelhafte, schwierig zu lösende Rechtsfragen handelt, die von den Beamten falsch beantwortet worden sind, ein Verschulden mit der Begründung verneint werden, daß ein Kollegialgericht die Rechtsfrage ebenso entschieden habe. - RG, 26.04.1940 - III 56/39
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 244/51
Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt; es handelt sich vielmehr nur um eine allgemeine Richtlinie für eine rechtliche Würdigung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts, für dessen endgültige Beurteilung daher in jedem Fall die Gesamtheit der besonderen Umstände ausschlaggebend sein muß (RGZ 164, 32 [41]).
- BGH, 28.04.1955 - III ZR 161/53
Berechnung der Straftilgungsfristen
Dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt, sondern kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Beamter eine wirklich zweifelhafte, schwierig zu lösende Rechtsfrage falsch beantwortet hat (vgl. RGZ 156, 34 [51]; Urteile des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 244/51 - [S. 13] und vom 24. Februar 1955 - III ZR 180/53 - [S. 6]). - BGH, 24.02.1955 - III ZR 180/53
Rechtsmittel
Zwar gilt dieser Grundsatz nicht allgemein und handelt es sich bei der genannten Regel nur um eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Würdigung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts (RGZ 164, 32 [41]; Urteile des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 244/51 - [S. 13] und vom 27. März 1952 - III ZR 238/51 - [S. 15] u.a.m.). - BGH, 28.11.1955 - III ZR 137/54
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht allgemein und es handelt sich bei der genannten Regel nur um eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Würdigung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts (u.a. RGZ 164, 32 [41]); Urteile des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 244/51 - S. 13 und vom 27. März 1952 - (III ZR 238/51 - S. 15).
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