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| BGH, 07.05.1956 - III ZR 249/54 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.1954 - III ZR 111/53
Zuständigkeit der Landgerichte in Hessen
Auszug aus BGH, 07.05.1956 - III ZR 249/54
Unter Ziffer 2 fallen für das Gebiet der ehemaligen preussischen Provinzen Westfalen und Rheinland, in denen sich die zur Klage gestellten Vorgänge ereignet haben, in Verbindung mit § 71 Abs. 2 Ziff. 2 GVG nur Ansprüche aus Amtshaftung, nicht Ansprüche "gegen den Staat wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden", da in § 39 Preuss AG GVG (GS 1878, 230), der für dieses Gebiet auch jetzt noch Geltung besitzt, von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht worden ist, derartige Ansprüche den Landgerichten zur ausschließlichen Zuständigkeit zuzuweisen (vgl. dazu BGHZ 15, 221 [224]). - BGH, 29.10.1953 - III ZR 13/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1956 - III ZR 249/54
Um die unter Ziffer 1 fallende Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Rechtsweges handelt es sich nur dann, wenn die Revision entsprechende Rügen erhoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1953 - III ZR 13/52 -); eine derartige Folge ist nicht erhoben.
- OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01
Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie
Die Interessen der Beteiligten sind hier nicht gleichgerichtet (vgl. zur Gleichgerichtetheit der Interessen: BGH, BGHZ 32, 145; MDR 1974, 566; BGHZ 60, 371; BGH, Urteil v. 16.5.1983, Az.: III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, 254 f.; BGH, Urteil v. 3.11.1958, Az.: III ZR 139/57, BGHZ 28, 297; BGH, Urteil v. 7.5.1956, Az.: III ZR 249/54, LM Nr. 2 § 839 (Fm) BGB).
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