Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung - Wirksamkeit der Streitverkündung - Voraussetzungen des Eintritts der Interventionswirkungen im Falle des Prozessgewinns - Anspruch des Streitverkünders auf Gewährleistung oder Schadloshaltung bei ungünstigem Ausgang des ...
Papierfundstellen
- VersR 1962, 952
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Diese Ansicht des Reichsgerichts ist von dem hier erkennenden Senat aber bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1961 - BGHZ 36, 212 [BGH 18.12.1961 - III ZR 181/60] - als fehlsam aufgegeben worden.Es trifft nicht zu, wenn Jauernig (JZ 1962, 416 [BGH 18.12.1961 - III ZR 181/60] ) meint, das Urteil des hier erkennenden Senates vom 18. Dezember 1961 lasse nicht klar erkennen, unter welchen Voraussetzungen im Falle des Prozeßgewinns die Interventionswirkungen eintreten; ob hierfür schon die Annahme des Streitverkünders, bei ungünstigem Ausgang einen Regreßanspruch zu haben, genüge, oder ob die Entscheidung auch wirklich "ungünstig in ihren tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen" ausgefallen sein müsse.
- RG, 28.10.1911 - VI 33/11
Streitverkündung und Nebenintervention.
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Erfolgt, wie es hier der Fall gewesen ist, ein Beitritt des Streitverkündungsgegners nicht im Vorprozeß, so hat die Prüfung der Wirksamkeit der Streitverkündung nicht im Vorprozeß, sondern im Folgeprozeß zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsgegner zu erfolgen (RGZ 77, 360, 364).Dem Zweck der Streitverkündung entsprechend, Prozesse zu verringern und widersprechende Prozeßergebnisse zu vermeiden, hat die Rechtsprechung über den Wortlaut des § 72 ZPO hinaus den Tatbestand, daß der Streitverkündungsgegner wegen eines und desselben Schadens, auf dessen Ersatz zunächst ein anderer in Anspruch genommen wird, im Falle des Unterliegens des Klägers anstatt des anderen selbständig haftbar gemacht werden könnte, den Fällen eingereiht, in denen die sachlichen Voraussetzungen des § 72 ZPO als erfüllt anzusehen sind (RGZ 77, 360, 364/5 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 8, 72, 80) [BGH 13.11.1952 - III ZR 72/52] .
- RG, 22.10.1912 - III 36/12
Beamtenhaftung; Vormundschaftsrichter
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Er hat den Anspruch auf alsbaldige Erstattung dessen, was er durch das Verschulden des anderen eingebüßt hat (RGZ 80, 252, 254).
- BGH, 07.11.1957 - III ZR 113/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Was die angebliche Vermögensübergabe an den Sohn des H. anbetrifft, so ist zwar richtig, daß der hier erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. November 1957 - III ZR 113/56 - ausgesprochen hat, daß eine anderweitige Ersatzmöglichkeit dann besteht, wenn der ersatzpflichtige Dritte selbst nach Übertragung seines gesamten Vermögens auf einen anderen vermögenslos geworden ist, der andere aber nach § 419 BGB belangt werden kann. - RG, 30.10.1939 - V 54/39
1. Zur Auslegung des § 128 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZVG. 2. Über die Tragweite des § …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Ergibt die Sachlage, daß der, der anderweitig als Ersatzpflichtiger in Betracht kommt, kein greifbares Vermögen besitzt, dann ist es Sache des Beklagten darzutun, daß dennoch Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen (RGZ 162, 24, 31). - RG, 01.03.1913 - V 448/12
Haftung für Verschulden des Grundbuchbeamten
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Zwar hat das Berufungsgericht in Anlehnung an RGZ 81, 428 bis 433 ausgeführt, es erscheine vertretbar, den Ausgang nicht nur des Erkenntnisverfahrens, sondern auch des sich anschließenden Vollstreckungsverfahrens in den Begriff des "Ausgangs des Rechtsstreits" im Sinne des § 72 ZPO einzubeziehen. - BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Dem Zweck der Streitverkündung entsprechend, Prozesse zu verringern und widersprechende Prozeßergebnisse zu vermeiden, hat die Rechtsprechung über den Wortlaut des § 72 ZPO hinaus den Tatbestand, daß der Streitverkündungsgegner wegen eines und desselben Schadens, auf dessen Ersatz zunächst ein anderer in Anspruch genommen wird, im Falle des Unterliegens des Klägers anstatt des anderen selbständig haftbar gemacht werden könnte, den Fällen eingereiht, in denen die sachlichen Voraussetzungen des § 72 ZPO als erfüllt anzusehen sind (RGZ 77, 360, 364/5 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 8, 72, 80) [BGH 13.11.1952 - III ZR 72/52] .
- BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
Für den Eintritt der Interventionswirkung ist allein entscheidend, ob er im Augenblick der Streitverkündung (am 2. August 1972) einen Anspruch auf Schadloshaltung für den Fall erheber zu können glaubte, daß die Entscheidung des Rechtsstreits einen in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen für ihn ungünstigen Ausgang nehmen würde (BGHZ 36, 212, 216; BGH Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 25/61 = VersR 1962, 952). - BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82
Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler - …
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Streitverkündungsempfänger sich auch die tragenden Gründe eines für den Streitverkünder günstigen Urteils entgegenhalten lassen muß (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.5.1962, VersR 1962, 952).
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