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| BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- RG, 17.01.1940 - II 82/39
1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …
Auszug aus BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52
Der sog. Beweis des ersten Anscheins (prima-facie-Beweis) hat nach feststehender Rechtsprechung (BGH in NJW 1951, 360; RGZ 163, 21 [27] mit weiteren Nachweisen) zur Voraussetzung, dass ein Tatbestand vorliegt, der nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist oder der nach allgemeiner Erfahrung in einer ganz bestimmten Richtung zu verlaufen pflegt. - BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52
Der sog. Beweis des ersten Anscheins (prima-facie-Beweis) hat nach feststehender Rechtsprechung (BGH in NJW 1951, 360; RGZ 163, 21 [27] mit weiteren Nachweisen) zur Voraussetzung, dass ein Tatbestand vorliegt, der nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist oder der nach allgemeiner Erfahrung in einer ganz bestimmten Richtung zu verlaufen pflegt. - RG, 18.03.1940 - V 169/39
1. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn eine Arresthypothek entgegen der …
Auszug aus BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52
Denn die Bedeutung eines Rechtsmittels im Sinne dieser Vorschrift haben nur diejenigen Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206] und 163, 121 [125]). - RG, 04.02.1938 - III 138/37
Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen …
Auszug aus BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52
Denn die Bedeutung eines Rechtsmittels im Sinne dieser Vorschrift haben nur diejenigen Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206] und 163, 121 [125]).
- BGH, 27.10.1955 - III ZR 82/54
Amtspflicht bei behördlichem Eingriff
Diese Rechtsgrundsätze hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (u.a. Urteile vom 21. Mai 1953 - III ZR 203/51 - [S. 18/19] und vom 18. Januar 1954 - III ZR 257/52 - [S. 6/7] = SchlHolst Anz 1954, 145). - BGH, 22.09.1955 - III ZR 289/54
Rechtsmittel
Dazu sei bereits jetzt folgendes gesagt: Als "Rechtsmittel" sind nur, aber auch alle diejenigen Rechtsbehelfte anzusehen, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206] und 163, 121 [125]; S. 11 des Urteils des Senats vom 18. Januar 1954 - III ZR 257/52 -). - BGH, 21.02.1957 - III ZR 209/55
Rechtsmittel
Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind - wie der Senat in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung in ständiger Praxis entschieden hat - alle, aber auch nur diejenigen Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel haben und herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206]; 163, 121 [125]; Urteil des Senats vom 18. Januar 1954 - III ZR 257/52 - S 11, vom 20. März 1956 - III ZR 183/54 - S 8/9 u.a.m.).
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