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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,652
BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53 (https://dejure.org/1955,652)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1955 - III ZR 258/53 (https://dejure.org/1955,652)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1955 - III ZR 258/53 (https://dejure.org/1955,652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 314
  • NJW 1955, 793 (Ls.)
  • MDR 1955, 736
  • DB 1955, 407
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51

    Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53
    Wie der Senat (BGHZ 8, 189) bereits entschieden hat, sind darunter nur solche Maßnahmen zu verstehen, die mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Maßnahmen, die nur geboten erschienen mit Rücksicht auf eine Situation, die das Ergebnis einer unbestimmten Vielzahl von kriegerischen Ereignissen war, können nicht als Maßnahmen angesehen werden, die - wie sich der Senat (BGHZ 8, 189) ausdrückt - "mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen"; sie sind vielmehr auf die allgemeine Kriegslage zurückzuführen und werden deshalb nicht mehr von der Bestimmung des § 13 Abs. 3 LAG umfaßt.

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53
    Daraus folgt, daß der Kläger hierfür entsprechend den Ausführungen des Urteils des Senates vom 14. Juli 1952 für das beschlagnahmte Salz einschließlich des geplünderten Salzes von der Beklagten eine Entschädigung nach § 70 PVG verlangen kann, die als Wertschuld der Umstellung 10 : 1 nicht unterliegt (vgl. dazu jetzt auch den Beschluß des Großen Zivilsenats in BGHZ 11, 156 und das Urteil des Senats in BGHZ 14, 106).
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51

    Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53
    Im übrigen hat er das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, da dem Kläger ein Entschädigungsanspruch nach § 70 FVG zustehe, der entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts nicht der Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterliege, und hat die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (vgl. auch BGHZ 7, 96).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 49/53

    Berechnung der Vergütung nach 26 Abs. 1 RLG

    Auszug aus BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53
    Daraus folgt, daß der Kläger hierfür entsprechend den Ausführungen des Urteils des Senates vom 14. Juli 1952 für das beschlagnahmte Salz einschließlich des geplünderten Salzes von der Beklagten eine Entschädigung nach § 70 PVG verlangen kann, die als Wertschuld der Umstellung 10 : 1 nicht unterliegt (vgl. dazu jetzt auch den Beschluß des Großen Zivilsenats in BGHZ 11, 156 und das Urteil des Senats in BGHZ 14, 106).
  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 237/82

    Ausschluss eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …

    Sowohl das Berufungsgericht als auch die Revision lassen sich dabei von früheren Überlegungen des Senats zu Sachverhalten leiten, in denen ein Gesellschafter - mangels Regelung in der Satzung - durch Gestaltungsurteil ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHZ 9, 157; 16, 317) [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53].
  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils

    Es prüft aber die vom Beklagten angeführten Gründe, die eine Ausschließung des Klägers, wäre er bereits Gesellschafter, rechtfertigen sollen, nicht, weil es glaubt, die vom Senat für die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters entwickelten Grundsätze (BGHZ 9, 157; 16, 317) [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]auf den vorliegenden Fall anwenden zu müssen.
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Urteilen den unmittelbaren Zusammenhang zu einem bestimmten kriegerischen Ereignis abgelehnt, so zum Beispiel für die Inanspruchnahme von Wirtschaftsgütern (Bettfedern) nach dem Reichsleistungsgesetz, die der Behebung eines Mangels dienen sollten, der seine Ursache in der gesamten kriegsbedingten Wirtschaftsentwicklung hatte(Urteil vom 11. Dezember 1952 - III ZR 234/51 - [BGHZ 8, 189]); für die Inanspruchnahme von Salzvorräten, nachdem die Versorgung eines Ortes mit Salz durch Bombenangriffe auf den Ort gefährdet war, vor allem aber auch die Verbindungen zu diesem Ort unterbrochen waren (Urteil von17. Februar 1955 - III ZR 258/53 - [BGHZ 16, 314 [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]]); für die Inanspruchnahme von Bauholz im Mai 1945 zur Wiederherstellung eines lange vorher bombenbeschädigten Hauses(Urteil vom 24. März 1955 - III ZR 176/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3 LAG Nr. 11]).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71

    Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Ein Kriegssachschaden im Sinne der genannten Bestimmungen setzt voraus, daß die Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen aufgrund einer behördlichen Maßnahme erfolgt ist, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einzelnen bestimmten Kriegsereignissen steht (vgl. BGHZ 8, 189 und 256; 16, 314; BGH LM Nr. 6, 9, 11, 14 zu § 13 LAG).
  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 11/57

    Rechtsmittel

    Der sogenannte Salzfall (BGHZ 16, 314 [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53] ) kann hier nicht als Parallele herangezogen werden: Es ging dort um die Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an einem Verbrauchsgut, das auch ohne kriegerische Ereignisse immer benötigt wurde, während im vorliegenden Falle die beorderten Waren, wie Herde, Kochtöpfe und ähnliche Gegenstände möglicherweise nicht dazu dienen sollten, den laufenden Bedarf der Mainzer Bevölkerung an solchen Gegenständen zu befriedigen, sondern den gesteigerten Massenbedarf, der infolge Zerstörung großer Wohnviertel der Stadt Mainz für die aus ihren zerstörten Wohnungen durch den Bombenangriff vertriebene Bevölkerung bedingt war.
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58
    Auf jeden Fall fehlt es, worauf das Berufungsgericht mit Recht hingewiesen hat, an einem unmittelbaren Zusammenhang des Bunkerbaues in Kassel mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen, wie ihn die Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraussetzt (BGHZ 8, 189; 16, 314; 18, 253, 265 m.Nachw.).
  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 223/55

    Rechtsmittel

    Auf die hierauf vom Kläger erneut eingelegte Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 17. Februar 1955 (BGHZ 16, 314) wiederum das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung nochmals an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 12.04.1956 - III ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Maßnahmen aber, die nur geboten schienen mit Rücksicht auf eine Situation, die das Ergebnis einer unbestimmten Vielzahl von kriegerischen Ereignissen war, können nicht als solche angesehen werden, die mit bestimmten kriegerischen Einzelereignissen im unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. BGHZ 16, 314 = LM Nr. 10 zu § 13 LAG).
  • BGH, 12.04.1956 - III ZR 214/55

    Rechtsmittel

    Daß zur Behebung eines allgemeinen Notstandes getroffene behördliche Maßnahmen nicht von der Bestimmung in § 13 Abs. 3 LAG umfaßt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Vielzahl zusammenwirkender kriegerischer Einzelereignisse vorgenommen worden sind, hat der Senat in seinem Urteil BGHZ 16, 314 ausgeführt.
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