Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch - Verschulden eines Beamten bei der Beurteilung schwieriger Fragen
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 28.11.1986 - 6 U 7/86
- BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80
Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86
Insbesondere hat das Kollegialgericht das Verhalten des Amtsträgers nicht aus Gründen gebilligt, die dieser selbst nicht erwogen hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 = NJW 1982, 36 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80] = DVBl 1981, 825 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80]).Das angeführte Senatsurteil vom 11. Juni 1981 (aaO) ist indes nicht dahin zu verstehen, daß die erwähnte Richtlinie zum Beamtenverschulden schon dann nicht mehr eingreife, wenn sich die Beurteilung durch den Amtsträger und das Kollegialgericht nicht völlig deckt.
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86
In der Beschlußsache hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Rinne am 26. November 1987 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen:. - BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76
Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86
Wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Vorgehen eines Beamten als objektiv amtspflichtgemäß beurteilt, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß dem Beamten jedenfalls kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (Senatsurteil BGHZ 73, 161, 164 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76], st. Rspr.).
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …
Sie greift unter anderem dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Amtsträgers aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (Senatsurteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80] = DVBl 1981, 825 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80]; Senat, Nichtannahmebeschlüsse vom 29. Oktober 1987 - III ZR 251/86 - und vom 26. November 1987 - III ZR 260/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7). - BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung …
Im Hinblick darauf kann den Beamten jedenfalls ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden (Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - III ZR 260/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7; weitere Nachweise bei Reinken/Schwager, DVBl 1986, 990). - LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt
Rn. 90 Entgegen der Auffassung der Klägerin hat das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamts auch nicht aus Gründen gebilligt, die dieses selbst nicht erwogen hat (BGH…, Urteil vom 11.06.1981, NJW 1982, 36 ff., nach juris Rn. 19 ff.; BGH, Urteil v. 26.11.1987, Az. III ZR 260/86, nach juris Rn. 5;… BGH, Urteil v. 29.10.1987, Az. III ZR 251/86, nach juris Rn. 8).Vielmehr ist darauf abzustellen, dass die Erwägungen im Kern übereinstimmen (BGH, Urteil 26.11.1987, a.a.O.).
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung
Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen). - BGH, 29.03.1990 - III ZR 160/88
Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Freiheitsentziehung durch Einweisung …
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nämlich mit Gerichtsbescheid vom 27. November 1984 die Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtmäßig beurteilt; daher trifft für den vorliegenden Fall die allgemeine Richtlinie zu, daß dann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Vorgehen eines Beamten für objektiv amtspflichtgemäß gehalten hat, dem Beamten grundsätzlich kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (Senatsurteil BGHZ 73, 161, 164; Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - III ZR 260/86 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7). - OLG Köln, 20.10.1994 - 7 U 68/94
Amtshaftung Gemeinde Baugesuch Untätigkeit Verschulden
Sie greift unter anderem dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Amtsträgers aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (BGH NJW 1982, 36; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7; BGH NVwZ 1994, 405 f.). - OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02
Amtspflichtverletzung im Zwangsversteigerungsverfahren: Hinweispflicht des …
Die Kollegialgerichts-Richtlinie greift dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Beamten aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (vgl. BGH VersR 1981, 851 ff. [unter 2 b) der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7). - BGH, 19.11.1992 - III ZR 106/91
Enteignungsgleicher Eingriff bei Versagung des Bauvorbescheids und verzögerter …
Nach dem Grundsatz, daß von einem Beamten durchweg eine bessere Einsicht als von einem Kollegialgericht nicht erwartet und verlangt werden kann, ist in aller Regel ein Verschulden des Beamten zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Vorgehen nach sorgfältiger Prüfung und Würdigung als objektiv gerechtfertigt gebilligt hat (BGHZ 73, 161, 164 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] ; Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - III ZR 260/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7; Senatsbeschluß vom 29. März 1990 - III ZR 160/88 - VersR 1991, 308). - BGH, 30.06.1988 - III ZR 135/87
Stellung des steuerlichen Betriebsprüfers - Leitlinien zur Prüfungsfeststellung …
Denn nachdem das Berufungsgericht - ein mit Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht - das Verhalten der Prüfer mit eingehender Begründung als rechtmäßig angesehen hat, könnte diesen aus ihrem Verhalten jedenfalls kein Schuldvorwurf gemacht werden (Senatsurteile BGHZ 27, 338, 343 f.; 73, 161, 164 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] ; Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - III ZR 260/86). - KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der …
Rn. 62 Die in Amtshaftungssachen zu § 839 BGB von der Rechtsprechung entwickelte, auf Fälle der Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung durch Amtsträger zugeschnittene Kollegialgerichtsrichtlinie, wonach dann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Vorgehen eines Amtsträgers als objektiv amtspflichtgemäß beurteilt, grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem Amtsträger jedenfalls kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 26.11.1987 - III ZR 260/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 S 1 Verschulden 7, Rdnr. 4 nach juris für einen Beamten; BGH…, Urteil vom 19.12.1991 - III ZR 9/91 - ZIP 1992, 947, Rdnr. 19 nach juris für einen Richter), kann entgegen der Annahme der Beklagten auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragen werden. - BGH, 21.12.1989 - III ZR 92/89
Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte - Bindungswirkung …
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 106/87
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten eines Landes durch Nichtanbringung von …
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