Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51
- BGH, 29.01.1953 - III ZR 269/51
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51
Suspendierte Beamte. Entnazifizierung
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51
Dieser Anspruchsverlust ergibt sich, wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 7, 156 im einzelnen dargelegt hat, für die Zeit vor dem 1. Oktober 1947 unmittelbar aus der Bestimmung der Ziff 2 f Abs. 2 der Kontrollratsdirektive Nr. 24, welche, falls sie für die britische Zone nicht selbst als unmittelbar geltendes Recht anzusehen sein sollte, zum mindesten durch die Anordnung des Zonenbefehlshabers der britischen Besatzungszone vom 4. März 1947 (abgedruckt im Haushalts- und Besoldungsblatt für das britische Besatzungsgebiet 1947, 19) für die britische Zone verbindlich geworden ist.
- BGH, 05.04.1956 - III ZR 234/54
Rechtsmittel
Denn Ansprüche aus dieser Verordnung können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch nach einer entsprechenden günstigen Einstufung nur für die Zeit nach Rechtskräftigwerden der Entnazifizierungs-(Kategorisierungs-)Entscheidung, aber nicht für einen früher liegenden Zeitraum gewährt werden (u.a. Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 - [LM Nr. 7 zu 1. SparVO NRhWf] vom 28. April 1955 - III ZR 184/53 - S. 7 und vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - S. 8). - BGH, 02.06.1955 - III ZR 27/54
Rechtsmittel
Solange diese nicht in Gruppe IV oder V eingestuft worden sind, stehen ihnen und ihren Hinterbliebenen auch noch keine Bezüge zu wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 - (LM Nr. 7; 1. SparVO NrhWf) und vom 28. Februar 1955 - III ZR 146/53 - entschieden hat. - BGH, 21.12.1953 - III ZR 96/52
Rechtsmittel
Der Senat hat in seinem im Grundsatz dieselbe Frage, wie sie hier zur Entscheidung steht, betreffenden Urteil vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 - mit näherer Begründung dargelegt, dass die Entfernung von Beamten auf Grund der Kontrollratsdirektive 24 und später auf Grund der Verordnung Nr. 110 der Britischen Militärregierung einen "Anspruchsverlust für die Zeit vor dem Erlass einer ihnen günstigen Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren" zur Folge gehabt habe, und hat demgemäss dem dortigen Kläger erst von dem Zeitpunkt seiner rechtskräftigen Einstufung in die Kat.
- BGH, 28.04.1955 - III ZR 184/53
Rechtsmittel
Die Rechte nach §§ 3 ff der 1. SparVO werden den Beamten zwar gewährt unabhängig davon, ob diese bereits bei dem Inkrafttreten der Sparverordnung rechtskräftig entnazifiziert sind oder nicht, aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts erst für die Zeit nach dem Rechtskräftigwerden des Entnazifizierungsbescheides bzw. dem Ersten des Monats, in dem die rechtskräftige Einstufung erfolgt ist (siehe hierzu DB zu § 5 Abs. 1 Nr. 5); namentlich erwirbt auch ein in Gruppe V eingestufter Beamter nicht rückwirkend Ansprüche für die Zeit vor seiner Einstufung; etwas anderes lässt sich dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsbestimmungen nicht entnehmen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere Urteile vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51-, 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52-, 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52-, 25. Oktober 1954 - III ZR 43/53 -). - BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
Rechtsmittel
In seinem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil - III ZR 269/51 - vom 22. Januar 1953 (LM 1. SparVO der Landesregierung NrhW vom 19.3.1949 Nr. 7) hat der Senat Ansprüche, die auf § 5 Abs. 1 a der Ersten Sparverordnung gestutzt waren, abgelehnt. - BGH, 25.10.1954 - III ZR 43/53
Rechtsmittel
Hinsichtlich dieser besteht aber bereits eine feste Rechtsprechung des Senats, dass Ansprüche nach der 1. SparVO den Beamten erst vom Beginn des Monats an, in welchem sie rechtskräftig in eine ihnen günstige Kategorie eingestuft worden sind, zustehen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 -). - BGH, 20.12.1954 - III ZR 268/53
Rechtsmittel
Der Bescheid der Beklagten vom 17. Mai 1951 kann auch nicht als Bescheid gemäß §§ 126, 143 Abs. 2 Satz 1 DBG angesehen werden, für den die Beklagte allerdings als "oberste Dienstbehörde" zuständig wäre (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 S. 3).
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| BGH, 29.01.1953 - III ZR 269/51 |
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