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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5223
BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53 (https://dejure.org/1955,5223)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1955 - III ZR 270/53 (https://dejure.org/1955,5223)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1955 - III ZR 270/53 (https://dejure.org/1955,5223)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Es könne vielmehr - wie in BGHZ 4, 10 [26 ff] dargelegt sei - durchaus im öffentlichen Interesse liegen, einem Bediensteten einer Behörde einen "beamteneigenen" Kraftwagen zu überlassen.

    Diese Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 4, 10 [30 f] und 6, 178 [183]).

    Dadurch, dass ihr als der Leistungspflichtigen die zwar an den Kläger selbst gerichtete Verfügung ausgehändigt wurde, war eine ausreichende Bekanntgabe an sie, die nicht der Form einer regelrechten Zustellung bedurfte, erfolgt (vgl. BGHZ 4, 10 [20/21]).

  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Diese Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 4, 10 [30 f] und 6, 178 [183]).
  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51

    Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Insbesondere sind die Zivilgerichte an die von dem Regierungspräsidenten für die Aufhebungsverfügung gegebene Begründung (nämlich Nichtigkeit der Inanspruchnahme- und Übereignungsverfügung vom 29. Januar 1946) nicht gebunden (BGHZ 9, 129 ff).
  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 35/50

    Leistungsanforderung. Nachprüfung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Bei mehreren Besitzern genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen (BGHZ 4, 77 [79]).
  • BGH, 13.05.1954 - III ZR 343/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Abgesehen davon würde selbst eine - etwa durch ein Verwaltungsgericht getroffene - rechtskräftige und das Zivilgericht bindende Feststellung der Nichtigkeit der Inanspruchnahme- und Obereignungsverfügung die Befugnis und die Pflicht der mit der Schadensersatzklage befassten Gerichte zur selbständigen und eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung der Verschuldensfrage nicht irgendwie beeinträchtigen (vgl. Urteile des Senats vom 3. Mai 1954 - III ZR 38/53 - S. 5 und vom 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 - S. 5/6).
  • BGH, 03.05.1954 - III ZR 38/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
    Abgesehen davon würde selbst eine - etwa durch ein Verwaltungsgericht getroffene - rechtskräftige und das Zivilgericht bindende Feststellung der Nichtigkeit der Inanspruchnahme- und Obereignungsverfügung die Befugnis und die Pflicht der mit der Schadensersatzklage befassten Gerichte zur selbständigen und eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung der Verschuldensfrage nicht irgendwie beeinträchtigen (vgl. Urteile des Senats vom 3. Mai 1954 - III ZR 38/53 - S. 5 und vom 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 - S. 5/6).
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54

    Rechtsmittel

    Da ein Nichtigkeitsgrund für diesen Bescheid nicht ersichtlich ist, muß von den Gerichten die Aufhebung der früheren Verfügung hingenommen werden (vgl. Urteil vom 16. Juni 1955 - III ZR 270/53 S 4).

    Ebensowenig kann eine Fahrlässigkeit darin gefunden werden, daß das Fahrzeug unter den gegebenen Umständen im Juli 1947 zur Verfügung statt lediglich zur Benutzung in Anspruch genommen wurde, noch darin, daß das Kraftrad im öffentlichen Interesse einem bestimmten Beamten zur Ermöglichung einer besseren Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben zugeteilt wurde (siehe hierzu Urteil vom 16. Juni 1955 - III ZR 270/53).

  • BGH, 14.11.1955 - III ZR 143/54

    Rechtsmittel

    In der Würdigung der Frage, ob der Beamte mit dem Verwaltungsakt einen Rechtsverstoß schuldhaft begangen hat, ist der mit einer Schadensersatzklage aus § 839 BGB befaßte Zivilrichter frei und hat sich über sie ein eigenes Urteil zu bilden (u.a. Urteile des Senats vom 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 - S. 5/6; 16. Juni 1955 - III ZR 270/53 - S. 5).
  • BGH, 13.02.1958 - III ZR 173/56

    Rechtsmittel

    Rn. 13 Das alles entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 4, 10/26; 4, 302; 6, 178/183; III ZR 270/53 vom 16. Juni 1955).
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