Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1955 - III ZR 276/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.06.1956 - III ZR 302/54
Rechtsmittel
In einem solchen Falle aber kann die Pflichtverletzung nur dann ursächlich für einen Schaden sein, wenn bei pflichtgemäßem Handeln der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn also das pflichtgemässe Handeln den Eintritt des schädigenden Erfolges verhindert haben würde (RGZ 147, 129 [130] und die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Urteile vom 19.9.1955 - III ZR 276/54 - S. 10 und vom 15.3.1956 - III ZR 203/54 - S. 4/5).
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